Quartierplan Würzer, Usser-Kaien
Nutzungsplan · Rehetobel
Dokument
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Rehetobel
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- Departement
- Beschlossen
- 07.08.2006
- In Kraft seit
- 07.08.2006
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CH73_13_GE_Quartierplan Würzer, Usser-Kaien.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
ffi-t
APPenzell Ausserrhoden
Departement Bau und Umwelt
Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. 071 353 65 51
Fax 071 353 68 33 [email protected]
www.ar.ch
Jakob Brunnschweiler Regierungsrat Bau- und Umweltdirektor
Herisau, 7. August 2006
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Gemeinde Rehetobel Quartierplan,,Würzer / Usser-Kaien" ; Genehm igu ng
A. Ausgangslage 1. Am 18. Mai wurde von der Gemeinde Rehetobel das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 21. April 2006 zugestellt. Darin wird um die Genehmigung des obengenannten Planungsinstrumentes durch das Departement
Bau- und Umwelt nachgesucht. 2. Gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Gemeinde Rehetobel (vom RR genehmigt am 9. Januar 1996) befindet sich das betroffene Gebiet im äbrigen Gemeindegebiet. Mit regierungsrätlicher Genehmigung vom 11. Juli 2006 wurde das entsprechende Gebiet der Bauzone (Gewerbezone ll) mit einer Nutzungsbeschränkung ,,Werkhof' zugewiesen (Teilzonenplan,,Wtirzer / Usser-Kaien"). 3. Der Quartierplan ,,Wtizer / Usser-Kaien" wurde dem Vorprtrfungsverfahren untezogen.
4. Die öffentliche Planauflage des Planungsinstrumentes erfolgte vom 28.10.05 - 28.11.2005. Es sind keine Einsprachen eingegangen. 5. Der Quartierplan wurde am 21. April 2006 vom Gemeinderat erlassen
B. Envägungen 1. Mit dem Quartierplan ,,Wilrzer / Usser-Kaien" wird die Erstellung eines Kieslagerplatzes sowie einer dem gewerbsmässigen Zweck dienenden Garage mit einer Waschanlage für Lastwagen geregelt. 2. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 45 ff. des Baugesetzes (bGS 721.1) sind erftrllt. Formell steht der Plangenehmigung durch das Departement Bau und Umwelt damit nichts entgegen.
Seit6 1, BD_QPL Wüzer Usser-Kai€n.doc
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APPenzell Ausserrhoden
3. Aufgrund der Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung kann der vorliegende Quartierplan genehmigt werden.
C. Beschluss Der Quartierplan ,,Wüzer / Usser-Kaien" wird vorbehältlich der Rechtskraft des am 11. Juli 2006 durch den Regierungsrat des Kanton Appenzell A.Rh. genehmigten Teilzonenplan Wüzer / Usser Kaien genehmigt (Art. 49 Abs. 2 BauG).
2. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 1500.00 erhoben 3
Mitteilung an:
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Gemeinderat Gemeinde Rehetobel (restliche Exemplare mit Genehmigungsvermerk) Sekretariat Departement Bau und Umwelt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Kantonaler Baukoordinationsdienst (1 Exemplarmit Genehmigungsvermerk) Kantonales Planungsamt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Rechnungswesen
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat (Regierungsrat, Regierungsgebäude, 9102 Herisau) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kuze Begrtrndung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 30 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, VRPG; bGS 143.1). Mitteilung im Amtsblatt
Versandt
am: 0 g, A[|$, 2000
Departement Bau und Umwelt
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Jakob Brunnschweiler, Regierungsrat
Ssite 2, BD_QPL Wüzer Usser-Kaien.doc