Kataster belasteter Standorte
Kataster der belasteten Standorte · Appenzell Ausserrhoden
Dokument
- Art
- Kataster der belasteten Standorte
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Amt für Umwelt
- Genehmigt durch
- Departement
- In Kraft seit
- 01.01.1900
Karte
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Text
Departement Bau und Volkswirtschaft
Amt für Umwelt Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. +41 71 353 65 35 [email protected] www.ar.ch/afu
Hinweis zum Kataster der belasteten Standorte (KbS)
Im KbS des Kantons Appenzell Ausserrhoden sind Ablagerungs-, Betriebs- und Unfallstandorte sowie die Kugelfangbereiche der Schiessanlagen eingetragen. Der Kataster enthält diejenigen Standorte, welche erwiesenermassen oder mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Belastung enthalten (Art. 32c Abs. 2 Umweltschutzgesetz, SR814.01 sowie Art. 5 und 6 Altlasten-Verordnung, SR 814.680). Bei Standorten ohne Eintrag kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotzdem eine Belastung vorliegt. Der Kataster kann nur diejenigen Standorte abbilden, die dem Amt für Umwelt bekannt sind. Das Ausmass der Belastung kann teilweise variieren, da insbesondere von den älteren Deponien keine Pläne mehr vorhanden sind. Der KbS wird ständig den neusten Erkenntnissen angepasst. Dabei liegt die Verantwortung für Standorte aus den Bereichen Verkehr, Luftfahrt und Militär beim Bund.
Herisau, 15. Juni 2020
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Rechtsgrundlagen
bGS 814.0 · Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG · Kanton
SR 814.01 · Umweltschutzgesetz, USG · Bund
SR 814.680 · Altlasten-Verordnung, AltlV · Bund