Teilzonenplan Schachen, Parz. Nr. 188, 1997
Nutzungsplan · Reute
Dokument
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Reute
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- Regierungsrat
- Beschlossen
- 09.09.1997
- In Kraft seit
- 09.09.1997
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Text
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Protokoll des Regierungsrates
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Gemeinde Reute: Teilzonenplan Schachen Parz. Nr. 188: Genehmigung
Dem Bericht der Baudirektion vom 27. August 1997 ist zu entnehmen: Mit Schreiben vom 25. August 1997 ersucht der Gemeinderat Reute um die Genehmi gung des obengenannten Planungsinstrumentes durch den Regierungsrat.
Sachlage 1. Die überbaute, an der Staatsstrasse nach Eschenmoss gelegene Parzelle Nr. 189 liegt in der Wohnzone W2. Sie bildet heute den Bauzonenrand. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Staatsstrasse muss von der bereits heute sehr kleinen Parzelle Fläche an den Staat abgetreten werden. Dadurch ist es künftig nicht mehr möglich, vor dem Haus ein Fahrzeug abzustellen. Aus diesem Grund möchte der Eigentümer der Parz. Nr. 189 von der angrenzenden Parz. Nr. 188 einen drei Meter breiten Streifen erwerben, um darauf eine Garage zu erstellen. 2. Mit Datum vom 25. Juni 1997 ging beim Planungsamt ein Gesuch um Bewilligung der Garage ein. Da das Planungsgebiet ausserhalb der Bauzone lag, konnte keine Bewil ligung erteilt werden. Mit Schreiben vom 10. Juli 1997 teilte das Planungsamt dem Gemeinderat mit, dass das Vorhaben nicht bestritten werde, dass zu dessen Realisie rung jedoch zuerst eine Einzonung vorgenommen werden müsse. Es wurde die Unter stützung dieser Einzonung zugesichert. Die Gemeinde nahm daraufhin die Erstellung des fraglichen Teilzonenplanes an die Hand. 3. Da es sich um eine geringfügige Zonenplanänderung handelt, wurde das vereinfachte Verfahren gemäss Art. 51 EG zum RPG durchgeführt. An Stelle einer öffentlichen Planauflage haben die betroffenen Grundeigentümer Ihre Zustimmung zum Teilzonenplan schriftlich bestätigt. 4. Der Gemeinderat Reute hat den Teilzonenplan Parz. Nr. 188 am 4. August 1997 erlas sen. Eine Abstimmung erübrigt sich im vereinfachten Verfahren. 5. Der Teilzonenplan Parz. Nr. 188 wurde mit Schreiben vom 25. August 1997 in 3-facher Ausfertigung eingereicht.
-2-
Erwägungen 1.
Formel/es
1.1 Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 47 ff. des EG zum RPG (bGS 721.1) sind erfüllt. 2.
Materielles Gemäss Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG treten Baureglemente und Nutzungspläne mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Die Genehmigung wird erteilt, wenn sie den gesetzlichen Vorschriften und der übergeordneten Planung entspre chen und nicht als unzweckmässig erscheinen. Die vorgesehene Bauzonenarrondierung ist sehr geringfügig. Im Vordergrund steht nicht die Erweiterung der Bauzone, sondern das Problem, dass eine aufgrund des Staatsstrassenausbaus abzutretende Fläche ersetzt wird, damit darauf eine Garage erstellt werden kann. Die materiellen Voraussetzungen sind erfüllt.
Antrag Die Baudirektion stellt, gestützt auf Art. 6 Abs. 1, Art. 11 Abs. 2, Art. 21 Abs. 3 und Art. 50 Abs. 3 des EG zum RPG, folgende Anträge: 1. Der Teilzonenplan Schachen Parz. Nr. 188 sei zu genehmigen. 2. Für die Genehmigung sei keine Gebühr zu erheben. Beschluss:
Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.
Amtsblatt.
Auszug an
Baudirektion Sekretariat Baudirektion Zentralstelle für Baugesuche * Kantonales Planungsamt * Gemeinderat Reute * *) 1 Expl. mit Genehmigungsvermerk
im Aullrt!ig des Regiarunq.m,1fes De-r Ri!ili.$direiber.:
Versandt am
Rechtsgrundlagen
bGS 721.1 · Baugesetz · Kanton
bGS 814.0 · Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund