Quartierplan Dorfkern, Teiländerung

Nutzungsplan · Wolfhalden

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Wolfhalden
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
29.03.1983
In Kraft seit
29.03.1983

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Text

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PROTOKOLL DES REGiERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH.

29. März 1983 lu

Gemeinde Wolfhalden: Genehmigung einer Teiländerung des Quar­ tierplans Dorfkern Dem Bericht der Baudirektion vom 15. März 1983 ist zu entneh­ men: Mit Schreiben vom 28. Februar 1983 ersucht der Gemeinderat Wolfhalden um die regierungsrätliche Genehmigung einer Teil­ änderung des Quartierplans Dorfkern. Gegen den Plan, der vom 26. Januar 1983 bis 25. Februar 1983 öffentlich aufgelegt wurde, sind keine Einsprachen erhoben wor­ den. Der Erlass der Planänderung erfolgte gemäss dem im EG zum ZGB geregelten Verfahren. Damit steht der regierungsrätlichen Ge­ nehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegen. In materieller Hinsicht hat das Planungsamt am 31. März 1982 in einer Vorprüfung zur Planänderung Stellung genommen. Die vorgesehene Verschiebung der Erschliessungsstrasse steht im Zusammenhang mit einem konkreten Bauvorhaben und wider­ spricht dem Zweck des Quartierplans nicht. Die neue Strassen­ und Baulinie kann genehmigt werden. Die Gemeinde hat die Aenderung des Quartierplans in Auftrag gegeben und wird diese Kosten nicht weiterbelasten. Es kann daher auf die Erhebung einer Staatsgebühr verzichtet werden. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 125 Abs. 1 EG zum ZGB und auf Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungs­ gebühren beantragt die Baudirektion: 1. Die Teiländerung des Quartierplans Dorfkern sei zu geneh­ migen. 2. Es sei im Sinne der Erwägungen auf die Erhebung einer Staats­ gebühr zu verzichten.

-2-

Beschluss:

Zustimmung zu den Anträgen der Baudirektion.

Amtsblatt.

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Auszug an

Landammannamt Baudirektion Kantonales Planungsamt (2 Expl.) * Kantonale Bauverwaltung (4 Expl.) * Gemeinderat Wolfhalden (2 Expl.) * *Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Um i-1Mffl!tr8!f2

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