Grundwasserschutzzone Rüti
Grundwasserschutzzonen · Teufen
Dokument
- Art
- Grundwasserschutzzonen
- Gemeinde
- Teufen
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Amt für Umwelt
- Genehmigt durch
- Departement
- Beschlossen
- 12.04.2011
- In Kraft seit
- 12.04.2011
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CH131_08_GE_Rüti, 2011.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
CH131_08_GE_Rüti, 2011.pdf
Appenzell Ausserrhoden VR
Departement Bau und Umwelt
Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. 071353 65 51 Fax 071 353 68 33 [email protected]
www.ar.ch
Jakob Brunnschweiler Regierungsrat Bau- und Umweltdirektor
Herisau, 12. April 2011/Ld/Lz/ku
Gemeinde Teufen
Änderung der Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Rüti der Wasserversorgung Teufen Genehmigung
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Sachverhalt
A.
1.Die Wasserversorgung Teufen besitzt und betreibt im Gebiet Rüti auf dem Gebiet der Gemeinde Teufen 7 Quellfassungen, von denen 6 für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Teufen genutzt werden. Die Quellen gehören zum Quellgebiet Ost der Wasserversorgung Teufen. Die Grundwasserschutzzonen Rüti wurden vom Departement Bau und Umwelt am 7. Februar 2007 genehmigt und erlassen. 2. Nach der Inkraftsetzung der Grundwasserschutzzonen Rüti am 7. Februar 2007 hat die Wasserversorgung Teufen ein Sanierungskonzept für die Quellen Rüti erarbeitet. Als Folge der Sanierung der Quellen im Mai Juni 2009 wurden die rechtskräftigen Grundwasserschutzzonen im Herbst 2010 überarbeitet. Die aktualisierten Grundwasserschutzzonen liegen nun zur Genehmigung vor. Nach der Sanierung der Quellen Rüti dürfte der mittlere Quellertrag etwa gleich hoch liegen wie vorher. Die ersten Messungen ergeben eine -
mittlere Quelischüttung von ca. 42 1/min. Die mittlere Schüttung entspricht einer jährlichen Wassergewinnung von gut 22'000 m3. 3. Im Rahmen der Sanierung wurden zwei neue Brunnenstuben versetzt, in welche 7 Fassungsleitungen münden. Die Brunnenstube Rüti 2101 ist für fünf Quellzuläufe konzipiert, wobei die Fassung 2101.05 nicht genutzt und auch nicht geschützt wird (Schüttung < 11/min.). In die Brunnenstube Rüti 2102 münden 2 Quellleitungen. Die Sanierung der Quellfassungen hat zur Folge, dass die Fassungsbereiche 51 überarbeitet werden mussten. Die Grundwasserschutzzonen S2 und S3 werden durch die neuen Fassungsbereiche in ihrer Ausdehnung nicht verändert. 4. Am 25. November 2010 hat die Wasserversorgung Teufen dem Amt für Umwelt die nötigen Unterlagen (Schutzzonenplan, Schutzzonenreglement und hydrogeologisch/technischer Bericht) zur Vorprüfung eingereicht.
Seite 1, AFU_GWS_Rueti_Genehrnigung_2011.doc
7) Appenzell Ausserrhoden
,
VR
Wasserversorgung Teufen die Unter5.Im Anschluss an die Vorprüfung vom 14. Dezember 2010 hat die zugestellt. lagen der Gemeinde Teufen zur Durchführung des öffentlichen Planauflageverfahrens 6. Der Gemeinderat Teufen genehmigte die Änderungen der GrundwasserschUtzzOflen Planauflage am 11. Januar 2011.
Rüti zuhanden der
Rüti erfolgte vom 22. 7.Die öffentliche Auflage der Änderungen der GrundwasserschUtZZOnen bis am 20. Februar 2011. 8. Gegen den Beschluss des Gemeinderates Teufen wurden keine
Januar 2011
Einsprachen eingereicht.
GrundwasserschutzZOflen Rüti 9.Am 28. Februar 2011 hat der Gemeinderat Teufen die Änderungen der und Erlass der Genehmigung dem Departement Bau und Umwelt von Appenzell Ausserrhoden zwecks GrundwasserschutZzonen eingereicht. 10.Die GrundwasserschutZzOnefl Rüti umgrenzen das nähere Einzugsgebiet 6 Einläufen.
von 2 Brunnenstuben mit total
11.Folgende Fassungen sollen geschützt werden: 2101 (Brunnenstube) Einlauf 2101.01 Einlauf 2101.02 Einlauf 2101.03 Einlauf 2101.04 Einlauf 2101.05
750.251-G19 750.250-G2 758.250-G3 750.250-G5 wird nicht genutzt
2102 (Brunnenstube) Einlauf 2102.01 Einlauf 2102.02
750.250-G6 750.250-G7
12.Folgende Unterlagen wurden für die Abgrenzung der Schutzzonen Rüti -
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unter anderem verwendet:
2010 Ergänzungen zum hydrogeologischen/technischen Bericht 2006 vom 22. November 1:1000 vom Übersichtsplan Änderungen der GrundwasserschutzzOflefl um die Quellfassungen Rüti, 22. November 2010 Neufassungen im Mai Änderungen zum Schutzzonenreglemeflt für die Quellfassungen Rüti aufgrund der Juni 2009 vom 22. November 2010 Genehmigtes SchutzzonendOSSier (Genehmigung DBU vom 7. Februar 2007)
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42 1/min. oder rund 22'000 m3/ 13.Die erwähnten Quellfassungen bringen eine mittlere Schüttung von ca. Wasserbedarfs der Gemeinde Jahr. Mit der mittleren Schüttungsmenge der Quellen kann gut 4 % des Teufen abgedeckt werden.
Seite 2, AFU_GWS.. Rueti_GeflehmigUfl_2011 doc
Appenzell Ausserrhoden VR
B.
Erwägungen
1.Gemäss Art. 20 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20) scheiden die Kantone Schutzzonen für die im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen und -anreicherungsanlagen aus. Sie legen die notwendigen Eigentumsbeschränkungen fest. 2. Gemäss Abs. 2 desselben Artikels obliegt es den Eigentümern der Grundwasserfassungen, die Grundlagen für die sachdienliche Abgrenzung der Schutzzonen zu beschaffen, die erforderlichen dinglichen Rechte zu erwerben und allfällige Entschädigungen für Eigentumsbeschränkungen auszurichten. 3. Nach Art. 71 Abs. 4 des Gesetzes über die Einführung der Bundesgesetze über den Umweltschutz und über den Schutz der Gewässer (Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG, bGS 814.0) ist das Departement Bau und Umwelt zuständig für den Erlass von Grundwasserschutzzonen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 71 Abs. 2 und Abs. 3 UGsG. Für die Behandlung von Einsprachen gegen Schutzzonenpläne und -reglemente Ist ebenfalls das Departement Bau und Umwelt zuständig (Art. 71 Abs. 3 UGsG). 4. Nach Art. 72 UGsG sind die Gewässerschutzkarte und die Schutzzonenpläne anzupassen, wenn die bisherige Abgrenzung der Bereiche und Zonen den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr entspricht. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Departement Bau und Umwelt eine Überprüfung beantragen. Die erforderlichen Nachweise sind von der Gesuchstellerin oder vom Gesuchsteller beizubringen. Die Änderung der Gewässerschutzkarte und der Schutzzonenpläne erfolgt im gleichen Verfahren wie deren Erstellung. 5.Die Schutzzonen für die Quellfassungen Rüti wurden gemäss den Vorgaben der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung und der Wegleitung Grundwasserschutz festgelegt. Sämtliche Änderungen der Abgrenzungen ergeben sich aus der Lage der neugefassten Quellen. 6. Mit Ausnahme der bestehenden Schmutzwasserleitung, welche entgegen den Angaben im Schutzzonenreglement vom 6. Juni 2006 nicht doppelwandig ausgeführt wurde (Präzisierung Art. 25 und Art. 28), ergeben sich beim Gefahrenkataster keine Änderungen. 7. Das Schutzzonenreglement Rüti wurde mit den sich aufgrund der Neufassungen ergebenden Anpassungen ergänzt. Der kantonalen Praxis entsprechend wurde zudem die Periode der Dichtheitsprüfung bei Schmutzwasserleitungen in den erwähnten Artikeln 25 und 28 von 5 auf 6 Jahre erhöht. 8. In materieller Hinsicht werden die vorhandenen Gefahrenpunkte durch das rechtskräftige Schutzzonenreglement, ergänzt mit den Änderungen vom 22. November 2010, abgedeckt. In Art. I eines jeden Schutzzonenreglementes wird zudem explizit darauf hingewiesen, dass strengere bau- und planungsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften sowie die Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung vorbehalten bleiben. 9.Die Änderungen des Schutzzonenreglementes Rüti können in der vorliegenden Form genehmigt werden. Im Rahmen der periodisch vorgesehenen Überarbeitung der Grundwasserschutzzonen können zukünftige Änderungen ebenfalls in die Schutzzonenunterlagen übernommen werden.
Seite 3, AFU_GWS_Rueti_Genehmigung_2011.doc
D Appenzell Ausserrhoden
VR
werden den tatsächlichen 10. Im kantonalen Quellenkataster sind alle 6 Quellen eingetragen. Die Einträge Verhältnissen angepasst.
Entscheid
C.
Rüti (Änderungen der Grund1.Die Änderungen der GrundwasserschutzZOflen für die Quellfassungen Wasserversorgung wasserschutzzonen und Änderungen des SchutzzonenreglementeS), im Besitz der Teufen, werden im Sinne der vorstehenden Erwägungen genehmigt und erlassen. 2. Der kantonale Quellenkataster wird den Erwägungen entsprechend
angepasst.
3.Die Gewässerschutzkarte Teufen wird angepasst und mit den Änderungen Rüti ergänzt.
der GrundwasserschutzZOflefl
die mikrobiologische Qualität des 4. Während dreier Jahre seit Abschluss der Sanierung der Quellen Rüti ist Die Resultate sind Quellwassers in Bezug auf die Wirkung des Düngeverbotes repräsentativ zu erheben. dem Amt für Umwelt mitzuteilen. Mistaustrages in der Schutzzone 5.Allfällige Gesuche für Ausnahmen vom Verbot des Flüssigdünger- und S2 sind, mit den notwendigen Nachweisen, dem Amt für Umwelt einzureichen. 6. Mitteilung im Amtsblatt und an: Teufen* Wasserversorgung Teufen, Krankenhausstrasse 1, 9053 Gemeinderat Teufen, Postfach, 9042 Teufen** Grundbuchamt Teufen, 9042 Teufen*** Amt für Umwelt** -
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an den Regierungsrat Rechtsmittel: Dieser Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung mit Rekurs Rekurseingabe hat einen (Adresse: Kantonskanzlei, 9102 Herisau) weitergezogen werden. Die schriftliche ist dem Rekurs beizulegen Antrag und eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid (Art. 30 und 35 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, bGS 143.1).
Versandt am:
15, Apri' 2011
Departement Bau und Umwelt
Jakob Brunnschweiler, Regierungsrat
Seite 4,
_GW5_Rueti_GeflebmigUrlg_201 idoc
Appenzell Ausserrhoden
V13—
Beilagen: * I Änderung zum Schutzzonenplan Quellfassungen Rüti mit Genehmigungsvermerk 1 Änderung zum Schutzzonenreglement Rüti mit Genehmigungsvermerk -
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I Änderung zum Schutzzonenplan Quelifassungen Rüti mit Genehmigungsvermerk I Änderung zum Schutzzonenreglement Rüti mit Genehmigungsvermerk 1 Änderung zum Schutzzonenplan Quellfassungen Rüti mit Genehmigungsvermerk I Änderung zum Schutzzonenreglement Rüti mit Genehmigungsvermerk Grundbuchanmeldung zuhanden des Grundbuchamtes Teufen
0 DBU, Sekr., PLA, OFA, TBA, Lz
Seite 5,
CH131_08_V_Rüti, 2011.pdf
^ifH Appenzell Ausserrhoden
GEMEINDE T E U F E N
VrtR
Wasserversorgung Teufen
ÄNDERUNGEN ZUM SCHUTZZONENREGLEMENT
FUR DIE QUELLFASSUNGEN RUTI AUFGRUND DER NEUFASSUNGEN IM MAI/JUNI 2009
Änderungen sind rot geschrieben
22. November 2010
Appenzell Ausserrhoden
Art. 1
:
Geltungsbereich
Dieses Reglement gilt für die Grundwasserschutzzonen der Quellfassungen Rüti. Koordinaten der Quellschächte: 2101: 750 251 / 251 044 2102: 750 255/250 909 Es legt die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Nutzungsbeschränkungen und Schutzmassnahmen fest. Das Reglement ist Bestandteil des Umgrenzungsplans "Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Rüti", Plan-Nr. 2005-203/1 (Verfasser: Geologiebüro Lienert & Haering AG), datiert vom 6. Juni 2006 (Massstab 1 : l'OOO) sowie des Umgrenzungsplans "Änderungen der Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Rüti", Plan-Nr. 2005-203/1.1 (Verfasser: Geologiebüro Lienert & Haering AG), datiert vom 22. November 2010 (Massstab 1 : l'OOO). Bestimmungen der Spezialgesetzgebung, insbesondere diejenigen des Bau- und Planungsrechtes, des Natur- und Heimatschutzrechtes sowie der Umweltschutz- und Gewässerschutzgesetzgebung bleiben vorbehalten. Soweit die Bestimmungen dieses Reglements eine einschränkendere Nutzung der Grundstücke vorschreiben, gehen sie der geltenden Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Teufen'' sowie der eidgenössischen und kantonalen Raumplanungsgesetzgebung^ vor.
Art. 11
:
Schmutzwasserieitungen
Schmutzwasserieitungen samt Hausanschlüssen und Schächten sind dauerhaft und dicht zu erstellen und so auszuführen, dass Dichtheitsprüfungen einfach möglich sind. Die einschlägigen Richtlinien^ sind für Ausführung und Unterhalt verbindlich. Die Dichtheit ist vor Inbetriebnahme der Anlagen und nachher alle sechs Jahre zu prüfen. Die Umweitschutzkommission Teufen sorgt für eine koordinierte Durchführung der Kontrollen.
Art. 25
:
Schmutzwasserieitungen
Die Schmutzwassorleitungen auf Parz. Nr. 1002 /1003 sind doppelwandig ausgeführt. Die Dichtheit der Leitungen ist innert eines Jahres und nachher alle sechs Jahre zu prüfen. Mangelhafte Leitungen sind unverzüglich zu sanieren. Die Umweitschutzkommission Teufen sorgt für eine koordinierte Durchführung der Kontrollen.
Art. 28
:
Schmutzwasserieitungen
Die Schmutzwassorleitungen auf Parz. Nr. 1003 sind doppelwandig ausgeführt. Die Dichtheit der Leitungen ist nach Inkrafttreten des Schutzzonenreglementes innert eines Jahres und nachher alle sechs Jahre zu prüfen. Mangelhafte Leitungen sind unverzüglich zu sanieren. Die Umweitschutzkommission Teufen sorgt für eine koordinierte Durchführung der Kontrollen.
Zonenplan und Baureglement Teufen vom 22. Februar 1995 Baureglement Speicher vom 26. Oktober 1993 mit Teilrevision 2000 vom Regierungsrat Appenzell Ausserrhoden genehmigt am 27. Februar 2001 Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 (SR 700); Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz) vom 12. Mai 2003 (bGS 721.1); Bauverordnung (BauV) vom 2. Dezember 2003 (bGS 721.11) vgl. Beilage 3: Bst. a und f Änderungen zum Schutzzonenregiement für die Quellen Rüti
Seite 2
Appenzell Ausserrhoden
Art. 32
:
Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt mit dem Erlass durch das Departement Bau und Umwelt in Kraft. Die Änderungen des rechtskräftigen Reglements, datiert mit 24. Mai 2007, treten mit dem Erlass durch das Departement Bau und Umwelt in Kraft.
Vom Gemeinderat Teufen genehmigt am Der Gemeindeschreiber:
E77T
Öffentliche Auflage vom
bis
Vom Departement Bau und Umwelt Appenzell Ausserrhoden genehmigt und erlassen am
.L?:..^.l?r!l.2011
Der Bau- und Umweltdirektor
Änderungen zum Schutzzonenregiement für die Quellen Rüti
Seite 3