Quartierplan Hof

Nutzungsplan · Lutzenberg

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Lutzenberg
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
03.01.1984
In Kraft seit
03.01.1984

Karte

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Text

PR O TOK O LL DE S REGI E RUNG S RA T ES V ON APPENZEL L A.RH .

3 . Januar 1984 lu

Gemeinde Lutzenberg : Genehmigung einer geringfügigen Bebauungsplanänderung Hof (vgl. Trakt. Nr . 649 vom 3 . Januar 1984) Dem Bericht der Baudirektion vom 15. Dezember 1983 ist zu entnehmen: Im Zusammenhang mit dem Genehmigungsgesuch zum Quartierplan Hof ersucht der Gemeinderat Lutzenberg um die Genehmigung einer geringfügigen Bebauungsplanänderung gemäss Art. 125 Abs. 2 EG zum ZGB. Das Gebiet der ehemaligen Panzersperre, die quer durch die Bauzone verlief und heute abgetragen ist, umfasst zirka 800m2 und soll der Bauzone zugewiesen werden. Diese Einzonung wurde in der Publikation der öffentlichen Auflage des Quartierplans speziell erwähnt und ist entsprechend gekennze i chnet. Einer (!enehmigung der Bebauungsplanänderung steht aus formeller und materieller Sicht nichts im Wege. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 und Art . 124 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 125 Abs. 2 EG zum ZGB beantragt die Baudirektion, die gerL~gfügige Bebauungsplanänderung Hof sei zu genehmigen. Beschluss:

Amtsblatt.

Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.

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Auszug an

Landammannamt Baudirektor Sekretariat der Baudirektion (4 Expl.) * Kantonales Planungsamt (2 Expl . ) * Gemeinderat Lutzenberg (2 Expl.) ** *Beilage: Teilbebauungsplan Hof mit Genehmigungsvermerk **Beilage: Teilbebauungsplan Hof mit Genehmigungsvermerk 2-fach

Versandt am

3. JAN. 1984