Quartierplan Im Grund, Änderung

Nutzungsplan · Walzenhausen

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Walzenhausen
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
15.10.1991
In Kraft seit
15.10.1991

Karte

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Text

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Protokoll des Regierungsrates

Kanton Appenzell A.Rh. 15. Oktober 1991 L.

Gemeinde Walzenhausen: rung "Im Grund"

Genehmigung der Quartierplanände­

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Dem Bericht der Baudirektion vom 11. September 1991 ist zu entnehmen: Mit Schreiben vom 4.Juli 1991 ersucht der Gemeinderat Wal­ zenhausen um Genehmigung einer geringfügigen Aenderung des Quartierplanes "Im Grund". Materielles Vor dem Kauf des Quartierplangebietes "Im Grund" war der Kanton Besitzer zumindest jenes Geländeteiles, der im ge­ nehmigten Quartierplan als Gebiet P ausgeschieden wurde. Im Zeitraum des Bodenverkaufs bzw. der Bearbeitung des Quartierplanes befand sich die Staatsstrasse bzw.. die Quartierstrasse ab Einlenker in der Projektierungsphase. Zur Sicherstellung einer optimalen Linienführung der Staatsstrasse (vor allem im Kurvenbereich zu diesem Quar­ tierplan-Teil) und der Uebersichtlichkeit beim Einlenker der Quartierstrasse in die Staatsstrasse wurde dieses re­ lativ grosszügig bemessene Gebiet vor der definitiven Er­ stellung der Strassen als P im Quartierplan ausgeschieden. In der Zwischenzeit wurden die Strassenprojekte ausge­ führt. Die Baugesellschaft des Quartierplanes "Im Grund" gelangte mit der Bitte an die Gemeinde, mit dem Verfahren einer geringfügigen Aenderung das Gebiet A auf Kosten des Gebietes P zu erweitern. In der Stellungnahme des kantonalen Tiefbauamtes an das kantonale Planungsamt vom 6. Februar 1991 wurde aufgrund der neuen Situation eine Ausdehnung des Gebietes A zuge­ stimmt unter der Bedingung, dass im Bereich der Einmündung einwandfreies ein Erschliessungsstrasse/-Staatsstrasse Sichtfeld ausgeschieden wird.

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Diese Bedingung ist im vorgelegten Plan erfüllt in Ue­ bereinstimmung mit dem Vorprüfungsbericht des Planungs­ amtes vom 12. Februar 1991 gemäss Art. 47 EG zum RPG. Formelles Die vom Gemeinderat am 25. Februar 1991 erlassene Quar­ tierplanänderung "Im Grund" ist vom 5. März 1991 bis 4. April 1991 öffentlich aufgelegen. Auf Grund der Einspra­ cheverhandlung hat der Einsprecher gemäss Schreiben des Gemeinder�tes vom 4. Juli 1991 seine Einsprache zurückge­ zogen. Somit steht der Genehmigung nichts im Wege. Gemäss Art. 9 Abs. 4 der gültigen Bauordnung von Walzenhausen liegt die Annahme der Aenderung des Quartierplanes im Kom­ petenzbereich des Gemeinderates. Die Baudirektion beantragt, gestützt auf Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG sowie Art. 9 des Gesetzes über die Verwal­ tungsgebühren: 1. Die Aenderung zum Quartierplan "Im Grund", vom Gemein­ derat am 25. Februar 1991 erlassen, sei zu genehmigen. 2. Für die Genehmigung sei eine Gebühr von Fr. 150.-- zu erheben. Beschluss:

Zustimmung zu den Anträgen der Baudirektion.

Amtsblatt (Ziffer 1).

Auszug an

versandt am

Baudirektion Sekretariat der Baudirektion Baubuchhaltung Zentralstelle für Baugesuche; Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Kantonales Planungsamt; Beilage: Quartier­ plan mit Genehmigungsvermerk Gemeinderat Walzenhausen; Beilage: Quartier­ plan mit Genehmigungsvermerk; Rechnung

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Im Auftrag des Regier11ngsrates Der Ratschreiber i. V.: