Teilzonenplan Deponiezone Hinter Bischofsberg
Nutzungsplan · Heiden
Dokument
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Heiden
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- Regierungsrat
- Beschlossen
- 11.07.2006
- In Kraft seit
- 11.07.2006
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CH73_16_GE_Teilzonenplan Deponiezone Hinter Bischofsberg.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
~ I Appenzell Ausserrhoden
V.fJR
Protokoll des Regierungsrates
11. Juli 2006
L.
RRB-2006-
Gemeinde Heiden: Deponiezone Hinter Bischofsberg (kantonaler Nutzungsplan) Quartierplan Hinter Bischofsberg, Genehmigung
A.
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Ausgangslage
1. Die Firma Rene Zuberbühler AG, vertreten durch die Firma Preisig AG beabsichtigt, im Gebiet Hinter Bischofsberg eine Inertstoffdeponie zu realisieren. Entsprechend wurden dem Departement Bau und Umwelt am 4. Mai 2006 der kantonale Nutzungsplan (Deponiezone Hinter Bischofsberg) und der Quartierplan Hinter Bischofsberg mit Sonderbauvorschriften eingereicht. 2. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden die Pläne gernäss Angaben des Gemeinderates nochmals überarbeitet. Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Planungsinstrument zu. Das schriftliche Einverständnis der davon betroffenen Grundeigentümer liegt vor. 3. Gernäss Art. 14 BauG werden kantonale Nutzungspläne durch das Departement Bau und Umwelt erlassen. Dieses hat das Planungsinstrument mit Beschluss vom 16. Mai 2006 erlassen. 4. Die öffentliche Planauflage erfolgte vom 24. Mai 2006 bis 22. Juni 2006. Gleichzeitig wurde die Auflage im kantonalen Amtsblatt vom 24. Mai 2006 publiziert. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. 5. Gernäss Art. 14 Abs. 3 BauG sind kantonale Nutzungspläne dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Diese wird erteilt, wenn der Plan den gesetzlichen Vorschriften und der übergeordneten Planung entspricht und nicht als unzweckmässig erscheint.
B.
Erwägungen
1. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gernäss Art. 14 ff. des Baugesetztes (bGS 721.1) sind erfüllt. 2. Die Bewilligungsvoraussetzungen für Deponien sind im kantonalen Richtplan festgehalten. Im Sinne einer Vororientierung sind künftig mögliche Standorte für Inertstoffdeponien aufgeführt. Der vorgeschlagene Standort "Hinter Bischofsberg" gehört dazu. 3. Der Deponiestandort Hinter Bischofsberg hat gernäss kantonalem Richtplan ein Schüttvolumen von max. 3
200'000 m . Das Projekt der Inertstoffdeponie Hinter Bischofsberg sieht neun Deponieetappen vor, wobei jede
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~ Appenzell Ausserrhoden
V.f!R
Etappe innerhalb von ein bis zwei Jahren fertiggestellt werden soll. Für die gesamte Auffüllung einschliesslich aller Fertigstellungsarbeiten wird mit einer Bauzeit von ca. 14 Jahren gerechnet. Das gesamte Projekt sieht 2
eine Deponiefläche von ca. 30'000 m , ein Schüttvolumen von ca. 140'000 m3 und eine maximale Schütthöhe von ca. 10 m vor. 4. Da in der Deponieregion Vorderland derzeit keine Deponiemöglichkeiten mehr gegeben sind, oder die noch bestehende Deponie in absehbarer Zeit abgeschlossen werden soll, ist der Bedarf nachgewiesen.
C.
Beschluss des Regierungsrates
1.
Die Deponiezone Hinter Bischofsberg (kantonaler Nutzungsplan) und der Quartierplan Hinter Bischofsberg werden genehmigt (Art. 14 Baugesetz).
2.
Für die Genehmigung wird keine Gebühr erhoben (Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, VRPG, bGS 143.1 ).
3.
Rechtsmittel Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen nach Erhalt mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht (Adresse: Verwaltungsgericht des Kantons Appenzell A.Rh., Postfach, 9043 Trogen) weitergezogen werden. Die schriftliche Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 54 ff VRPG)
Amtsblatt.
Auszug an
Departement Bau und Umwelt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Departementssekretariat Bau und Umwelt Kantonaler Baukoordinationsdienst (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Kantonales Planungsamt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Gemeinderat Heiden (restliche Exemplare mit Genehmigungsvermerk)
Versandt am
Martin Birchler, Ratschreiber
Seite 2/3
Rechtsgrundlagen
bGS 721.1 · Baugesetz · Kanton
bGS 814.0 · Umwelt- und Gewässerschutzgesetz; UGsG · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund