Gestaltungsplan Kurhotel

Ausser Kraft · Heiden · Aufgehoben am 20.11.2023

Dokument

Art
Ausser Kraft
Gemeinde
Heiden
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
09.02.1993
In Kraft seit
09.02.1993
Aufgehoben
20.11.2023

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Text

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Protokoll des Regierungsrates

Kanton Appenzell A.Rh. 9. Februar 1993 L.

Gemeinde Heiden: Gestaltungsplan "Kurhotel"; Genehmigung

Dem Bericht der Baudirektion vom 9. entnehmen:

Dezember 1992 ist zu

Mit Schreiben vom 16. November 1992 ersucht der Gemeinderat Heiden um Genehmigung des Gestaltungsplanes "Kurhotel". Sachlage

Ein früher vom Kurhotel eingereichtes Baugesuch für eine Zimmersanierung und den Ausbau des Attikageschosses wurde von der Baubewilligungskommission Heiden nur teilweise bewilligt. Gegen diesen Entscheid der Baubewilligungskommission erhob der Verwaltungsrat des Kurhotels Rekurs. Am 17. Dezember 1991 lehnte der Gemeinderat Heiden sämtliche Bauvorhaben am Kurhotel ab; er beschloss, dass das Vorhaben im Rahmen eines ordentlichen Quartierplanverfahrens gelöst werden müsse. Bezüglich der Umgrenzung des Plangebietes hat sich die Baudirektion im Vorfeld der Planung dahingehend geäussert, dass es zweckmässig wäre, die dem Kurhotel gehörende Parzelle Speer (Parz. Nr. 49) miteinzubeziehen, um die Einheit der Materie zu wahren. Da die Erweiterung, für die nun der Gestaltungsplan zur Genehmigung vorliegt, vordringlich ist und die Planung der Parzelle Speer nicht abgewartet werden konnte, wurde der vorliegenden Umgrenzung jedoch zugestimmt. Dies konnte aus materiellen Gesichtspunkten vertreten werden, weil mit der Erweiterung keine Erhöhung der Bettenzahl erfolgt, sondern lediglich eine Komfortverbesserung und Modernisierung erreicht wird, die sich nicht auf die Parkplatzzahl auswirken wird. Im weiteren wird die Nutzung und Gestaltung der Parzelle Speer durch den vorliegenden Quartierplan nicht präjudiziert.

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Formelles

Der vorliegende Gestaltungsplan wurde gestützt auf Art. 47 EG zum RPG (bGS 721.1) durch das Planungsamt vorgeprüft. Die Planauflage erfolgte vom 1. - 30. Oktober 1992. Dabei sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gestaltungsplan "Kurhotel" wurde am 10. November 1992 durch den Gemeinderat Heiden erlassen. Materielles

Der Gestaltungsplan hält der Zweckmässigkei tsprüfung stand. Anlässlich der Vorprüfung erfolgten keine Einwände. Der Genehmigung des beantragten Gestaltungsplanes steht damit weder in materieller noch in formeller Hinsicht etwas entgegen. Gestützt auf Art. 6 Abs. 1 und Art. 50 Abs. 3 EG RPG beantragt die Baudirektion: 1. Der

Gestaltungsplan sei zu genehmigen.

"Kurhotel"

vom

10.

November

2. Für die Genehmigung sei eine Gebühr von Fr. erheben.

Beschluss:

1992

500.-- zu

Zustimmung zu den Anträgen der Baudirektion.

Amtsblatt (Ziffer 1).

Auszug an

Baudirektion Sekretariat Baudirektion Baubuchhaltung Zentralstelle für Baugesuche * Kantonales Planungsamt * Gemeinderat Heiden **

*)

Beilag: je 1 Expl. des Gestaltungsplanes mit Genehmigungsvermerk **) zusätzliche Beilage: Rechnung Versandt am

1

Im Auftmg ·· ·

Regierungsrates

Der Raf§chr~iber i. V.: