Quartierplan am Rosenberg

Nutzungsplan · Heiden

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Heiden
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
22.05.1990
In Kraft seit
22.05.1990

Karte

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Text

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Protokolldes Regierungsrates

Kanton Appenzell A.Rh. -+ 22. Mai l-990

L.

Gemeinde Heiden: Quartierplan rrRosenbergtt; Genehmigung

(fm Ausstand von Regierungsrat Ernst Graf, Heiden) Dem Berj-cht der Baudirektion vom 26. April entnehmen:

Ganzen Text zeigen

1990 ist

zu

Protokollauszug vom 9. April l-990 ersucht der Gemeinderat Heiden um die Genehmigung des Quartierplanes

Mit

ItRosenbergtt.

a) Sachverhalt Der Quartierplan rfRosenbergtr soll die Erschliessung und die Ueberbauung einer grösseren Parzelle an der Weidstrasse nach einem einheitlichen, ins ortsbild Heiden eingepassten Gestal-tungsprinzip ermögIichen. Gestützt auf Art. 9 der Bauordnung Heiden werden mit dem Quartierplan Ueberbauungs- und Gestaltungsbestinmungien er-

lassen, die zum Teil über die Bauordnung hinausgehen, zum Teil diese präzisieren. Wegweisend für den Quartierplan v/ar eine Ueberbauungsstudie vom 9. August 1989.

b) Forrnelle Rechtmässigkeit Der Quartierplan rrRosenberg[ erfüIlt die Anforderungen gemäss Art. 2 Abs. 2 und Art. 43 EG zum RPG (bGS 72I.L). Er wurde vom 26. Februar 1990 bis am 25. März 1990 öffentlich aufgelegt; aus der Auflage resuLtiert keine Einsprache. Der Erlass des Quartierplanes Rosenbergrr durch den Gemeinderat Heiden erfolgte am 9. April 1990. c) Materi-elle Rechtmässigkeit Die im Rahmen der Vorprüfung seitens der Baudirektion beanstandeten Punkte im Zusammenhang mit den Sonderbauvorschriften wurden bei der Ueberarbeitung des Quartierplanes vol-lumfänglich berücksichtigt. Die im Quartierplan und in den Sonderbauvorschriften vorgesehenen Festlegungien entsprechen dem in Art. 2 der Sonderbauvorschriften formulierten Zweck des Quartierplanes. tf

2

Der Genehmigung des Quartierplanes ffRosenbetg't, Heiden, steht damit weder 1n formel-Ier noch in materieller Hinsicht etwas im Wege. Beschluss nach Antrag der Baudirektion: 1

2

Der Quartierplan rrRosenbeygt' , Helden, wird genehmigt (Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG). Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 200.-- erhoben (Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren) .

Amtsblatt.

Auszug an

Baudirektion

Sekretariat Baudirektion; Beilage: 1 Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Kantonales Planungsamt; Beitage: 1 Quartierplan mit cenehmigungsvermerk und eine Ueberbauungsstud j-e Gemeinderat Heiden; Beilage: L Quartierplan mit cenehmigungsvermerk und eine Ueberbauungsstudie Baubuchhaltung

Finanzkontrolle

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Versandt am

2 5. Mai 1990

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