11/TZPL/2/1_Waldbaulinienplan Margarethenpark

Nutzungsplan · Binningen

Dokument

Nummer
1112
Art
Nutzungsplan
Unterart
Teilzonenplan
Gemeinde
Binningen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
26.04.1994
In Kraft seit
26.04.1994

Karte

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kanton Basel-Landschaft

Nr, 1112 vom 26. April 1994

Gemeinde Binningen, Aenderung des Teilzonenreglementes Landschaft Bruderholz, Waldbaulinienplan "Margarethenpark"

A. Der Einwohnerrat Binningen hat am 31. Januar 1994 eine Aenderung von S 9 des Teilzonenreglementes Landschaft Bruderholz sowie den Waldbaulinienplan "Margarethenpark" beschlossen. Diese Beschlüsse stehen in Zusammenhang mit der Absicht der Stadt Basel, unter der Eisbahn im Margarethenpark eine Dreifachturnhalle mit Squashräumen sowie

eine Autoeinstellhalle mit ca. 290 Parkplätzen zu erstellen. B. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen

eingegangen. Es wurde auch kein Referendum ergriffen.

C Das auf Antrag des Gemeinderates Binningen (Schreiben vom 6. April 1994) durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Ergänzend ist jedoch folgendes zu bemerken:

Ganzen Text zeigen

1. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu den Teilzonenvorschriften Landschaft Bruderholz ersuchte der Gemeinderat Binningen den Regierungsrat, die OeW-Zone A Margarethenpark aufgrund der konkreten Bauvorhaben der Stadt Basel von der Genehmigung auszunehmen. Der Regierungsrat erachtete dieses Vorgehen als sinnvoll. Von der Genehmigung ausgenommen (RRB Nr. 660 vom 15. März 1994) wurden jedoch nicht nur die OeW-Zone A, sondern -wegen des sachlichen Zusammenhanges- auch die ensprechenden Teilbereiche im Mu-

tationsplan zum Strassennetzplan und im Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan sowie S 9 des Teilzonenreglementes.

2. Mit der nun vorliegenden Neufassung von $ 9 des Teilzonenreglementes Landschaft Bruderholz sowie des Waldbaulinienplanes "Margarethenpark" sind die Voraussetzungen gegeben, die mit Regierungsratsbeschluss Nr. 660 vom 15. März 1994 von der Genehmigung ausgenommenen Bestandteile der Teilzonenplanung Landschaft Bruderholz zu

genehmigen.

3. Redaktionelle Bemerkung:

Im Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan wird ein Teil der OeWzone der ES III zugewiesen. In der Legende wird dazu jedoch vermerkt: "ES III über Zonen mit Geschäftsnutzung". Im Sinne einer redaktionellen Aenderung wird dieser Eintrag wie folgt richtiggestellt: "ES III über OeW-Zone".

Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf S 3 Absatz 2 BauG beschliesst der Regierungsrat folgendes:

://: 1. Die vom Einwohnerrat Binningen am 31. Januar 1994 beschlossene Aenderung des Teilzonenreglementes Landschaft Bruderholz (S 9) und der Waldbaulinienplan "Margarethenpark" sowie die mit RRB Nr. 660 vom 15. März 1994 nichtgenehmigten Bereiche des Teilzonenplanes (OeW-Zone A), des Mutationsplanes zum Strassennetzplan und des Lärm- Empfindlichkeitsstufen-Planes werden genehmigt

und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 11/TZPL/2/1 (Mutation Teilzonenplan), 11/TZRL/2/1

(Mutation Teilzonenreglement), 11/SP/1/18 (Mutation Strassennetzplan), 11/LES/1/2 (Mutation LES-Plan) und 11/BSP/61/0 (Waldbaulinienplan) versehenen Exemplare der Planungsdokumente.

Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt

zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Binningen, 4102 Binningen

- Bauverwaltung Binningen, 4102 Binningen

- Amt für Landwirtschaft, Parkstrasse 3, 4402 Frenkendorf

- Meliorationsamt, Parkstrasse 23, 4402 Frenkendorf

- Landeskanzlei (Publikation)

- Amt für Liegenschaftsverkehr

- Amt für Umweltschutz und Energie

- Bauinspektorat

- Forstamt

- Tiefbauamt

- Amt für Orts- und Regionalplanung (14)

- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Lanäschreiber: