65/BSP/29/0_Bau- und Strassenlinienplan "Hasenrain"
Baulinien · Therwil
Dokument
- Nummer
- 2968
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Therwil
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 30.11.1993
- In Kraft seit
- 30.11.1993
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Therwil mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
RRB_2968_19931130_anonym.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.
18 3.80 140.000
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2968 vom 30. November 1993
Gemeinde Therwil, Bau- und Strassenlinienpläne "Hasenrain"
und _"Weidgasse"
A. Der Gemeinderat Therwil hat am 10. Mai 1993 die Bauund Strassenlinienpläne "Hasenrain" und "Weidgasse" beschlossen.
B. Es ist eine Einsprache eingegangen. Das im Sinne von
S6, Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes [BauG] durchgeführte Verständigungsverfahren führte zum Rückzug der
Ganzen Text zeigen
Einsprache.
c. Das auf Antrag des Gemeinderates Therwil durchgeführte Genehmigungsverfahren [Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates vom 8. November 1993, Reg.-Nr. 6/4] hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Für weitere Einzelheiten
wird auf die Akten verwiesen.
Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf 8 3 Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967
[BauG] beschliesst der Regierungsrat folgendes:
ı/l: 1. Die vom Gemeinderat Therwil am 10. Mai 1993 beschlossenen Bau- und Strassenlinienpläne "Hasenrain" und "Weidgasse" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 65/BSP/29/0 [Bau- und Strassenlinienplan "Hasenrain"} und 65/BSP/30/0 [Bau- und Strassenlinien-
plan "Weidgasse"] versehenen Exemplare der Pläne.
DD
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt
zu veröffentlichen.
Verteiler:
[beide eingeschrieben]
- Gemeinderat Therwil, 4106 Therwil
- Ingenieur- und Geometerbüro AG, Rohner, Jermann + Partner, Reichensteinerstrasse 3, 4144 Arlesheim Kreisgeometerbüro Binningen Weihermattstrasse 2, 4102 Binningen
- Landeskanzlei [Publikation]
- Amt für Liegenschaftsverkehr
- Tiefbauamt
- Vermessungsamt
- Bauinspektorat
- Amt für Orts- und Regionalplanung [9]
- Bau- und Umweltschutzdirektion [2]
Der Landschreiber: