80/BSP/20/1_Bau- und Strassenlinienplan Birsweg

Baulinien · Grellingen

Dokument

Nummer
59
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Grellingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
13.01.2004
In Kraft seit
13.01.2004

Karte

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft Nr. 059 vom 13. Januar 2004

Gemeinde Grellingen, Bau- und Strassenlinienplan 'Birsweg'

A. Der Gemeinderat Grellingen hat gestützt auf &$ 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 am 31. März 2003 den Bau- und Strassenlinienplan 'Birsweg' beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung der Erschliessung bei der Post mit den entsprechenden Bauabständen.

B. Die gesetzlich vorgeschriebene Verständigungsverhandlung führte zum Rückzug der

C. Mit Schreiben vom 29. September 2003 unterbreitet der Gemeinderat Grellingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf $ 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

ll: 1. Der vom Gemeinderat Grellingen am 31. März 2003 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan 'Birsweg' wird genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt.

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2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 80/BSP/20/1 (Bau- und Strassenlinienplan 'Birsweg') versehenen Exemplare des Planes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Gemeinderat Grellingen, 4203 Grellingen

- Jermann Ingenieure+Geometer, Hauptstrasse 90, 4102 Binningen - Landeskanzlei (Publikation)

- Vermessungs- und Meliorationsamt

- Amt für Raumplanung (6)

- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber:

f: lH Che