81/gBS/10/0_Bebauungsplan Kantonalbank

Baulinien · Laufen

Dokument

Nummer
3503
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Laufen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
21.05.1969
In Kraft seit
21.05.1969

Karte

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RRB_3503_19690521_Kt_Bern.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

A9G9 (24-4-o KANTON

-;

BERN

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates Sitzung vom 21. Mai 1969

3503. Laufen; Bebauungsplan mit Sonderbauvorschriften Kantonalbank. - Die von der Gemeinde am 7. März 1969 beschlossenen Bauvorschriften werden in Anwendung von Artikel 12 BVG unter Vorbehalt von Drittmannsrechten genehmigt. Das Re,gierungsstatthalteramt Laufen hat dem Gemeinderiat diesen Beschluss zu eröffnen und ein genehmigtes Doppel Plan mit Sonderbauvorschriften zuzustellen, von der Gemeinde die Genehmigungskosten von Fr. 250.- nebst Eröffnungskosten zu beziehen und abzutaxieren. Je ein Doppel RRB, Sonderbauvorschriften und Plan für das Amtsarchiv.

An die Baudirektion. Für getreuen Protokollauszug:

der Staatssch1·eiber:

BAU-DIREKTION DES KANTOMS BERN