41/ZPL/2/0_Zonenplan Landschaft Gesamtrevision 2010
Nutzungsplan · Lupsingen
Dokument
- Nummer
- 1371
- Art
- Nutzungsplan
- Unterart
- Zonenplan
- Gemeinde
- Lupsingen
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 28.08.2012
- In Kraft seit
- 28.08.2012
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 1371
vom 28. August 2012
Gemeinde Lupsingen, Revision der Zonenvorschriften Landschaft A. Die Einwohnergemeindeversammlung Lupsingen hat am 7. Dezember 2011 den Zonenplan Landschaft und das Zonenreglement Landschaft beschlossen. Es handelt sich dabei um Revision der Zonenvorschriften Landschaft. B. Die gesetzlich vorgeschriebene Verständigungsverhandlung führte zum Rückzug der Einsprache von n und . C. Mit Schreiben vom 20. April 2012 unterbreitet der Gemeinderat Lupsingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass mit der Überarbeitung der Gewässerschutzverordnung am 1. Juni 2011 Bestimmungen zum Gewässerraum in Kraft getreten sind. Bis der Kanton den Gewässerraum nach Artikel 41a und 41b der Gewässerschutzverordnung festgelegt hat, gelten die Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. Mai 2011 der Gewässerschutzverordnung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Lupsingen am 7. Dezember 2011 beschlossene Revision der Zonenvorschriften Landschaft wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 41/ZPL/2/0 (Zonenplan Landschaft) und 41/ZRL/2/0 (Zonenreglement Landschaft) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Mit dem vorliegenden Beschluss werden der Zonenplan Landschaft (41/ZPL/1/0) und das Zonenreglement Landschaft (41/ZRL/1/0) inklusive aller Mutationen aufgehoben. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: Gemeinderat Lupsingen, 4419 Landschaft Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil Landeskanzlei (Publikation) Amt für Wald P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden E_L\Lupsingen\143 144 RRB_Einsprachen\RRB's\RRB1371_20120828_OPtw_Lupsingen_Revision ZVL_GK36826.doc
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Bauinspektorat Tiefbauamt Amt für Raumplanung (6) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: A . Achermann
P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden E_L\Lupsingen\143 144 RRB_Einsprachen\RRB's\RRB1371_20120828_OPtw_Lupsingen_Revision ZVL_GK36826.doc