83/BSP/7/0_Bau- und Strassenlinienplan "Geerematt"

Baulinien · Nenzlingen

Dokument

Nummer
479
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Nenzlingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
01.04.2003
In Kraft seit
01.04.2003

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates‘

des Kantons Basel-Landschaft Nr. 479 vom 1. April 2003

Gemeinde Nenzlingen, Bau- und Strassenlinienpläne 'Pfeffingerweg', 'Geerematt’, '"Blauenweg/ Ihegi/ Im Schleedorn'(Mutation zum Detailerschliessungsplan Büünli)

A. Der Gemeinderat Nenzlingen hat gestützt auf $ 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 am 15. Oktober 2002 die Bau- und Strassenlinienpläne 'Pfeffingerweg', 'Geerematt', 'Blauenweg/ Ihegi/ Im Schleedorn' (Mutation zum Erschliessungsplan Büünli) beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung der Bauund Strassenlinien in den gleichnamigen Gebieten der Gemeinde.

B. Die gesetzlich vorgeschriebene Verständigungsverhandlung führte zum Rückzug der

C. Mit Schreiben vom 27. Februar 2003 unterbreitet der Gemeinderat Nenzlingen die oben genannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung.

Im Sinne einer redaktionellen Änderung wird der Begriff 'Perimeter Bauzone' im orientierenden Inhalt geändert zu 'Perimeter Zonenplan Siedlung‘. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf $ 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

Ganzen Text zeigen

I: 1. Die vom Gemeinderat Nenzlingen am 15. Oktober 2002 beschlossenen Bau- und Strassenlinienpläne 'Pfeffingerweg', 'Geerematt', 'Blauenweg/ Ihegi/ Im Schleedorn' (Mutation zum Detailerschliessungsplan Büünli) werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 83/BSP/6/0 (Bau- und Strassenlinienplan 'Pfeffingerweg'), 83/BSP/7/O (Bau- und Strassenlinienplan 'Geerematt'), 83/BSP/8/0 (Bau- und Strassenlinienplan 'Blauenweg/ Ihegi/ Im Schleedorn'‘- Mutation zum Detailerschliessungsplan Büünli-) versehenen Exemplare der Pläne.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Gemeinderat Nenzlingen, 4224 Nenzlingen

- Jermann Ingenieure + Geometer AG, Hauptstrasse 90, 4102 Binningen - Landeskanzlei (Publikation)

- Vermessungs- und Meliorationsamt

- Bauinspektorat Bauabteilung Laufen

Bau- und Umweltschutzdirektion

- Tiefbauamt - Amt für Raumplanung (10)

Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: