01/ZPL/1/5_Mutation Gebiet Widen

Nutzungsplan · Aesch (BL)

Dokument

Nummer
751
Art
Nutzungsplan
Unterart
Zonenplan
Gemeinde
Aesch (BL)
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
24.05.2011
In Kraft seit
24.05.2011

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 751

vom 24. Mai 2011

Gemeinde Aesch, Mutation zum Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft, Umzonung Widen A. Die Einwohnergemeindeversammlung Aesch hat am 27. September 2006 die Mutation zum Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft, Umzonung Widen, beschlossen. Es handelt sich dabei um die Umzonung der bisher in der Grünzone befindlichen Parzelle Nr. 4790 sowie der mit Wald bestockten Parzelle Nr. 2717, welche bisher im Perimeter des Zonenplans Landschaft lagen, in eine Gewerbezone, verbunden mit einer Rodungsbewilligung für Parzelle Nr. 2717. Mit der Umzonung werden die beiden Parzellen aus dem Perimeter des ZPL in denjenigen des ZPS umgeteilt. Der an Parzelle Nr. 2717 angrenzende Teil der Parzelle Nr. 1243, welcher ebenfalls nicht mehr als Wald qualifiziert wird, wird auf Antrag des Gemeinderates Aesch mittels geringfügiger Änderung in die Uferschutzzone umgeteilt. Zudem wird auf Antrag des Gemeinderates mittels geringfügiger Änderung auf die Umzonung der Parzellen Nrn. 270, 271 und 1599 verzichtet, nachdem aufgrund von zwei Einsprachen im Rahmen der Einspracheverhandlungen für die Ersatzmassnahmen für die Rodungsbewilligung eine als weit besser erachtete Lösung erzielt werden konnte, welche zum Rückzug der Einsprachen führte. Die Rodungsbewilligung wurde durch die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion mit Verfügung Nr. 9 vom 27. April 2011 erteilt. B. Die gesetzlich vorgeschriebene Verständigungsverhandlung führte zum Rückzug der Einsprache sowie . C. Mit Schreiben vom 12. August 2010 unterbreitet der Gemeinderat Aesch den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Aesch am 27. September 2006 beschlossene Mutation zum Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft, Umzonung Widen, wird im Sinne der Erwägungen mit nachstehenden Änderungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. Änderungen Gestützt auf § 31 Abs. 5 RBG werden folgende, vom Gemeinderat beantragte geringfügige Änderungen genehmigt: a) Der an die Parzelle Nr. 2717 angrenzende, bisher als Wald deklarierte Teil der Parzelle Nr. 1243 wird in die Uferschutzzone umgeteilt.

P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden A_D\Aesch\143 144 RRB_Einsprachen\RRB751_20110524_OPHans_Mutation ZPS und ZPL, Umzonung Widen_GK34764.doc

2

b) Auf die Ausscheidung einer Spezialzone für Aufforstung auf Teilen der Parzellen Nrn. 270, 271 und 1599 wird verzichtet. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 01/ZPS/1/43 (Mutation zum Zonenplan Siedlung) und 01/ZPL/1/5 (Mutation zum Zonenplan Landschaft) versehenen Exemplare der Pläne. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

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Verteiler:  Gemeinderat Aesch, 4147 Aesch  Stierli+Ruggli Ingenieure+Raumplaner AG, Unterdorfstr. 38, 4415 Lausen  Kreisgeometerbüro Arlesheim, Hauptstrasse 47, 4153 Reinach  Landeskanzlei (Publikation)  Amt für Wald  Amt für Geoinformation  Amt für Liegenschaftsverkehr  Bauinspektorat  Tiefbauamt  Amt für Raumplanung (5)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: W. Mundschin

P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden A_D\Aesch\143 144 RRB_Einsprachen\RRB751_20110524_OPHans_Mutation ZPS und ZPL, Umzonung Widen_GK34764.doc