1_G_4_ Gesamtüberbauung Bruggfeld 2
Sondernutzungsplan · Aesch (BL)
Dokument
- Nummer
- 2472
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Gesamtüberbauungsplan
- Gemeinde
- Aesch (BL)
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 09.09.1969
- In Kraft seit
- 09.09.1969
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Text
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2472 vom 9s September 1969 us Gestützt auf Ale Zonenvorschriften (Zonenpian und Norm-
blatt ZR 9/63 Ziffer 2) hat der Gemeindernt von Aesch der Gesanıtüberbauung, "Bruggfeld 2" zugestimnt.
Das erforderliche Auflageverfahren wurde von 25. Juli bis 25. Aumst 1969 durchgeführt. Es iet durch Publikation im Anteblatt Nr. 4 vom 24. Juli 1969 sowie durch eingeschriebenen Brief an die auswürtiren Landeigentüner hinreichend bekanntgemacht worden.
Innert der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
Mit Schreiben vom 27. August 1969 ersucht der Gemeinderat von Aesch um die Genehmigung der Gesamtüberbauung "Bruggfeld 2",
Der Regierungsrat zieht in Erwägung:
Auf einen Areal von 9'313 m2 sind fünf zwei- bis viergeschonsige "ehrfanilienhäuser sowie 58 ober- und unterirdische Autondstellplätze geplant. Die Nutzung betrigt gesanthaft 55 5. Die geplante Veberbauung weicht von den Vorschriften der Grundzone in bezug auf die Nutzung, die Geschosszahl und die Gebliudelüinge ab und bedarf daher einer Ausnahmebewilligung.
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Die Prüfung der Gesamtüberbauung auf die Einhaltung der Ausnahmebestimmungen der Zonenvorschriften hat folgendes ergeben: 2
1. Die formellen Voraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt.
2. Auch in materieller Hinsicht steht der Gesamtüberbauung nichts entgegen. Die masegebenden Auenahnekriterien (min. Ausmass, Nutzungssiffer, max. Vollgeschosszahl und Gebiiudelinge) sind eingehalten. Die kantonale Kommiseion für Gesantüberbauungen und Hochhäuser hat anlisslich ihrer Sitzung von
7.65 -50000
19. Degember 1967 das vorliegende Projekt behandelt und gut-
geheissen.
Die Genehmigung der Gesamtüberbauung stellt im vorlisgenden Fall lediglich eine Zustimmung zu einem Ausnahmeprojekt dar, d.h. der Regierungsrat erteilt für die Abwelchungen von den ordentlichen Zonenvorachriften eine Ausnahmebewilligung. Die Baudirektion wird ermächtigt, die eigentliche Baubewilligung für die einzelnen Bauten zu erteilen, wenn die bau- und feuerpolizeilichen Anforderungen erfüllt und die allfälligen privaten Einsprachen erledigt wind.
ı//ı 1. Die Gesamtüberbauung Brugrfeläd 2 in Aesch wird
in Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Baudirektion wird ermüchtigt die Bewilligung für die einselnen Bauten zu erteilen, sofern die bau- und feuerpolizeilichen Anforderungen erfüllt und allfüllige private Binsprachen erledi.t sind.
Massgebend sind die mit den Inventärnunnern # 1/650/3/0 versehenen Vertragspläne und Vertriüge.
Hiitteilung an den Gemeinderat von Aesch (2),
an die Bürgergsemeinde Aesch,
an 2 cr en r
an das Grundbuchenmt Arlechein, an das Baupoliseiamt,
an das Planungsamt (2), en äle Baudirektion (2).
Der Lanäschreiber:
(Hmm