1_Q_3_ Quartierplan In der Au
Sondernutzungsplan · Aesch (BL)
Dokument
- Nummer
- 56
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Quartierplan
- Gemeinde
- Aesch (BL)
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 04.01.1972
- In Kraft seit
- 04.01.1972
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Text
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft
Nr. i vom
56 4. Januar 1972
Quartierplanung "In der Au" der Gemeinde Aesch
A. Die Einwohnergemeinde Aesch hat am 14. Januar 1971 die Quartierplanung "In der Au! - bestehend aus Quartierplan und dazugehörendem Reglement beschlossen. Der Quartierplan sieht die Erstellung von vier dreigeschossigen Mehrfamilienhäuser, vier zweigeschossigen Einfamilienhäuser, vier oberirdischen Garagen und 27 unterirdischen Autoabstellplätze
vor.
B. Die öffentliche Planauflage fand vom 25. Januar bis 24, Februar 1971 statt. Die Publikation erfolgte im Amtsblatt Nr. 3 vom 21. Januar 1971 und im amtlichen Anzeiger der Gemeinde Aesch vom 22. Januar 1971 . Die auswärtigen Grundeigentüner wurden mittels eingeschriebenem Brief vom 15. Januar 1971 (Postquittung) auf die Planauflage aufmerksam gemacht. Innert der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
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C. Mit Schreiben von 1. September 1971 ersucht der Gemeinderat Aesch um die Genehmigung des Gemeindeversammlungsbeschlusses.
Der Regierungsrat zieht in Erwägung: I. Die der Genehmigung vorausgehende Ueberprüfung beschränkt sich laut $ 3 Absatz 2 des Baugesetzes auf die Rechtmässig-
keit und auf eine Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung.
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Unter dieser Einschränkung hat die Kontrolle der beschlossenen Quartierplanung folgendes ergeben: r l. Die formell-rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung des Gemeindeversammlungsbeschlusses sind erfüllt. 2. In materiell-rechtlicher Hinsicht ist gegen die beschlossene Quartierplanung nichts einzuwenden.
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//: 1. Gestützt auf 9 3 Absatz 2 des kantonaler
gesetzes vom 15. Juni 1967 e von der
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2. Massgebend sind die mit den
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