81/TZPS/7/1_Quartierplan Güterbahnhof Süd

Nutzungsplan · Laufen

Dokument

Nummer
1550
Art
Nutzungsplan
Unterart
Teilzonenplan
Gemeinde
Laufen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
16.10.2018
In Kraft seit
16.10.2018

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2018-1550

vom 16. Oktober 2018

Stadt Laufen, Quartierplanvorschriften «Güterbahnhof Süd» 1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Laufen hat am 13. März 2018 die Quartierplanvorschriften «Güterbahnhof Süd» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und den verbindlichen Plänen ˗ Nr. 1 Bebauung, ˗ Nr. 2 Erschliessung und Parkierung, ˗ Nr. 3 Freiraum und Dachgestaltung, ˗ Nr. 4 Profile. Als zulässige Gebäudegrundfläche sind 4‘300 m2 festgelegt. Die Verkaufsfläche ist auf max. 2‘150 m2 beschränkt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 20. Juni 2018 unterbreitet der Stadtrat Laufen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Gestützt auf § 31 Absatz 5 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) beantragt der Stadtrat gleichzeitig folgende geringfügigen Änderungen: ˗ Plan Nr. 3: Änderung des verbindlichen Legendeneintrages „Grünfläche/Gewässerraum“ in „Gewässerraum“. ˗ § 6 Absatz 2 Quartierplanreglement: Änderung der Bestimmung zur Grünfläche in eine Bestimmung zum Gewässerraum im Sinne der Gewässerschutzverordnung. Die öffentliche Planauflage erfolgte bereits mit den angepassten Dokumenten. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

2.

Beschlüsse

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1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Laufen am 13. März 2018 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Güterbahnhof Süd» werden gestützt auf § 2 RBG inkl. der geringfügigen Änderungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 81/QP/9/0, 81/TZPS/7/1 (Quartierpläne Nr. 1-4, Mutation zum Teilzonenplan Siedlung «Güterbahnhof»), 81/QR/9/0 und 81/LES/2/5 (Quartierplanreglement, Mutation zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Stadtrat Laufen, 4242 Laufen – Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion

Die Landschreiberin:

RRB Nr. 2018-1550 vom 16. Oktober 2018

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