Allschwil: BSP Schönenbuchstrasse

Baulinien · Basel-Landschaft

Dokument

Nummer
3712
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Kanton
Behörde
BUD GSK
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
20.11.1973
In Kraft seit
20.11.1973

Karte

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Text

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2972 vom 19, Dezember 1972 hat der

gemeine Bauprojekt der Schönenbuchstrasse

remis Dora asLr nee RD TAN Arme anne va Sem

zwischen Klarosirasse und Landesgrenze in der Gemeinde Allschwil

12.78-

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24

Ganzen Text zeigen

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genehmigt, Die Baudirektion wurde mit gleichen Beschluss beauftrugt, die Planauflage gemäss % 37 des Baugesetzes vom 15, Juni 1967 durchzuführen,

Die Projektpläne sowie der Bau- und Strassenlinienplan wurden wöhrend 30 Tagen, vom 29, Januar 1973 bis 27, Februor 1973 ouf der Gemeindeverwalitung Allschwil öffentlich cufgeiegt,

Die Planouflage wurde im Amtsblatt Nr, 3 vom 18, Januer 1973

und in verschiedenen Tageszeitungen publiziert, Die vom Bauvorhaben betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenen Brief vom 26, Januar 1973 couf die Plenaufloge aufmerksam gemacht.

Gleichzeitig wurde ihnen bekanntgegeben, dass sie bis zum

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27, Februar 1973 gegen die cufgelegten Pläne Einsprache erheben

können,

Während der Aufjogezeit hat eine Anzahl der durch das Projei betroffenen Grundeigentümer rechtzeitig Einspreche erhoben. An den Sitzungen der Kommission zur Behandlung der Einsprachen

egen kantonale Strassenbauvorheben hatten die Kinsprecher

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1Q

nochmols Gelegenheit, ihre schriftlich eingereichten Abänderung

onträge hinsichtlich Proicktgestaltung zu begründen, In der Folce wurden alle Finsprechen bereinigt oder mit Regierungsratsbeschluss entschieden, \

Das Tiefbaudmt beabsichtigt im Rahmen der Verwaltungsrechnung

auf der Schönenbuchstrasse zwischen

se Ausbauorbe

etappenwas

Klarastrasse und Londesgrenze auszuführen, Deshalb 14 nnun

die betreffenden Werkpläne zur Genehmigung vor, Alle Finsprachen

nd erledigt, wesholb das Plangenehmigungsverführen als abge-

6) PR

schlossen gilt,

In

Mitteilung an

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis davon, dass gegen das Allgemeine Bauprojekt der Schönenbuch-- strosse zwischen Klarastrasse und Landesgrenze in der Gemeinde Allschwil keine unerledigten Einsprachen mehr vorliegen und dass das Plungenehmigungsverfahren ubgeschlossen is

Ns Werkplüne werden genehmigt:

233 - b Technischer Bericht

233 - Ole Bau- und Strassenlinienplen, 1:500 233 - O2b Normolprofile, 1:20

233 - O3b Längenprofil, 1:500/50

233 - O4b Querprofile 1 - 10, 1:50

233 - O5b Querprofile 11 - 22, 1:50

233 = O6c Querprofile 23 - 37, 1:50

233 - 07b Querprofile 38 - 48, 1:50

233 - O8b Querprofile 49 - 56, 1:50

233 - ilc Lendorwerbsplan, 1:5C0

233 - 12b Londerwerbstobelle

233 - 13b Entwässerungsplan, Situation, 1:500

Gemeinderat Allschwil

Burcer, Bouingenieur

Alıschwil

Ingenieurbüro Cyrill J. SIA, Buslerstrasse 96,

Baulandumlegungsgenossenschäft Obertorweg Allschwil, p.A, Herrn Fritz Oser, Im Kirschgarten 18, Schönenbuch

Finanzdirektion Finanzkontrolle Staatskasse Bodenamt (3) Vermessungsamt Plonungscmt Tiefbauamt (3)

Baudircktion (2)

Der Lendschreiber: