Allschwil: Korrektion der Fabrikstrasse

Baulinien · Basel-Landschaft

Dokument

Nummer
1598
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Kanton
Behörde
BUD GSK
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
11.05.1956
In Kraft seit
11.05.1956

Karte

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 1598 vom 11, Mei 1956 b

I, In den letzten Jahren hat die Bautätigkeit längs der Fabrikstrasse in Allschwil durch die Errichtung grösserer Baublöcke derart zugenommen, dass die definitive Korrektion dieser noch in 1ändlichem Zustand befindlichen Kantonsstrasse nicht mehr länger hinausgeschoben, sondern im Zusammenhang mit der vom Landrat am 17. Februar 1955 zum Vollzug beschlossenen Korrektion der Baslerstrasse sowie der anschliessend vorgesehenen Korrektion der Binningerstrasse ausgeführt werden sollte, Die Fabrikstrasse verbindet die beiden erwähnten Strassenzüge und bildet die direkte Zufahrt von der Baslerstrasse zum Industrieareal der Gemeinde Allschwil,

Der Regierungsrat hat deshalb mit Beschluss Nr. 860 vom 6. Mai dieses Bauvorhaben in das Sofortprogramn pro 1956/1957 aufgenommen.

Laut Ausbaukarte des kantonalen Strassennetzes erhält die Pebriketrasse im Hinblick auf die innerorts parkierenden Fahrzeuge und ihre Verkehrsbedeutung eine Fahrbahn von 8,00 m Breite und 2 Gehwege von je 2,00 m Breite. Der gegenseitige Abstand der Strassenlinien beträgt somit 12,00 m, derjenige der Baulinie wurde gemäss $ 10 des Baugesetzes auf 20,00 m festgesetzt. Die Strasse liagt auf der gesamten Länge von 390 m in der Geraden und fällt mit 1,7 %o resp, 3,2 Ko gegen die Baslerstrasse ein.

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Veber die Details der Bauausführung geben die Projektpläne die gewünschte Auskunft, Die Einfallschächte der Strassenentwässerung können an den bereits eingebauten Hauptkanal der Gemeindekanalisation angeschlossen werden, Fahrbahn und Gehwege erhalten im Hinblick auf die noch nicht vollzogene Veberbauung der Anstösserparzellen Teer-Bitumenbeläge,

Die Korrektion erfordert gemäss detailliertem Voranschlag folgenden Aufwand:

A. Vorarbeiten Fr. 3 185. B. Erdarbeiten Fr, 30 380. -- 6. Ausbau der Fahrbahn Fr, 49 246.— D. Ausbau der Gehwege Fr. 38 064.--