Liestal: Anschluss-Strasse T2 an N2 Altmarkt

Baulinien · Basel-Landschaft

Dokument

Nummer
692
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Kanton
Behörde
BUD GSK
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
23.02.1971
In Kraft seit
23.02.1971

Karte

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3-4.70 -50. 000

Nr.

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

692 “2%, Februar 1971 lies . vom ‚Isuaet., Aneohlusehruuen, Tin Werkplangenehvwigung I»

Gestützt auf den Bericht des Regierungsrates vom 20. Januar : 1970 sowie denjenigen der Strassenbaukowmission vom 22, Februar 1970 hat der Landrat mit Beschluss Nr. 1874 vom 19. März 1970 folgendes beschlossen:

l. Das vorgelegte Bauprojekt für die Neuanlage der änschlusstrasse T2 im Ergolztal

- Abschnitt Liestal: Altmarkt bis Gemeindegrenze Lausen

Ganzen Text zeigen

- Abschnitt Lausen: Gemeindegrenze Liestal bis "Saarbaum"

Lausen für den Vollausbau wit vier Fahrspuren wit einem Kostenvoranschlag von ®. 27 060 000.-- wird genehmigt.

2. Der erforderliche Kredit von r. 24 392 000.-- wirü bewilligt; Kostenvoranschlag für das Projekt mit vier Fahrspuren in der Höhe von Y. 27 060 000.-- abzüglich Y. 2 668 000.-- für bereits erworbenes Areal. Allfällige, nachgewiesene Lohn- und Materislpreisaufschläge über der Preisbasis 1. Januar 1970 werden genehmigt. Der Anschluss "Altmarkt" ist kreuzungsfrei zu erstellen.

3. Die gemäss Beschluss Nr. 200 am 19. Dezember 1963 genehwigten, mit der Inventar-Nr. 152 versehenen, generelleu Bauund Strassenlinienpläne, Register-Nr. 972-1, Gemweindegrenze Liestal bis "Saarbaum" Lausen werden aufgehoben und durch die folgenden, mit der Inventar-Nr. 132A versehenen, generellen Bau- und Strassenlinienpläne, Register-Nr. 972-114, Gemeiniegrenze Liestal bis "Saarbaum" Lausen ersetzt.

4. Die Projektpläne sowie die neuen Bau- und Strassenlinienpläne werden gemäss $ 40 des Gesetzes über die Inteignung von 19. Juni. 1950 und $ 37 des Baugesetzes vom 15. Juni 1967 während 30 Tagen auf den Geweindekanzleien Liestal und lausen öffentlich aufgelegt.

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von 15. Juni 1967 w 30. Juli 1970 zuha der RBauverwaltung Liestal und der Geneindeverwaltung TLausen öf 25 vom 25. Juni 1970 publisie

den der Interessierten Grundeigentüner auf

anauflage wurde im Anisblatt Nr,

mtllch aufgelegt. Die Pl

rt. Die von der Neusnlage der An-

:n Grundeigentümer wurden Überdies

schlusstrasse W2 betroffen wit eingeschriebenen Brief der Baudirektion von 24. Juni 1970 auf die Planauflase aufwerksam gewacht. Gleichzeitig wurde ihnen bekanntgegeben, dass sie bis 30. Juli 1970 gegen die aufgelegten Pläne Einsprache erheben und ihre Torderungen für die zu ent-

eignenden Rechte einreichen Könnten.

II.

16 wurden innert der

Gegen die aufgelegten Projektp

beim 6 zwei und beim Gemeinderat

Auflage)

Forderunsesanmeldun

Lausen einunddreiss würden durch die Kom

eingereicht. Sämtlic

zur Behandlung von I hen gegen kantonale Strassenbauvor-

haben mit den bi oder deren Vertretern behandelt und

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vom Regierungsre über entschieden, Gegen die Entschei

rates wurden innert der 1LO=-tigigen Frist Keine Be-

Regierung schwerden erhoben, Mit seinem Beschluss Ne. 239 vom 19, Jamver 1971 bat der

13

3%

ass növdlich des 12 areals eine Z Terrain der Fahrbshn ragende

ie

Grenzmauer zu erstellen sel, ohne

und Abschlussmauer

Böschung gegen das Land der Enteigneten.

Die vom Landrat genenmipten Bau- und Strassenlinienpläne sowie die Projektpläne und die im Verlaufe des Plangenehnigungsverfahrens abgeänderten Projektpläne sind als Werkpläne zu ge-

nehmigen.

‚ Nachdem sämtliche Einsprachen rechtskräftig entschieden sind, gilt das Plangenehmigungsverfahren als abgeschlossen urd das Tiefbauant ist zu beauftragen, die Forderungsanneldungen dem

Enteignungsgericht zur weiteren Behandlung einzureichen.

ı//: 1. Der Regierungsrat niumt davon Kenntnis, dass gegen seine Entscheide zur Behandlung der Einsprachen gegen das Ausbauprojekt der Anschlussstrasse T2, Abschnitt Lausen, Keine Beschwerden erhoben wurden.

2. Als Werkpläne werden genehuigt:

Abschnitt Liestal-Lausen, Anschluss Altwarkt E23 SSSeRrN I

549-09 549-07 549-08 549-10 549-11 549-12 549-153 549-14

549-15 549-16 549-17 549-18 549-20 549-19 549-01 549-21 549-22

Vebersichtsplan, 1:5000

Situation 1, Anschluss Altmarkt, 1:500 Situation 2, Anschluss Altmarkt, 1:500 Längenprofil, 1:1000/100

Querprofile 201 - 208, 1:100

Querprofile 209 - 220, 1:100

Längenprofil Rampe Waldenburg-Basel, 1:500/5 Länsgenprofil Rampe Waldenburg-Lausen, 1:500/50

Normalprofil Stammlinie, 1:50/10 Normalprofil Rampen, 1:50

Baulinienplan Anschluss Altmarkt, 1:1000 Landerwerbsplan Anschluss Altwarkt 1, 1:500 Ianderwerbsplan Anschluss Altmarkt 2, 1:500 Normalprofil Ergolzbrücken, 1:20 Landerwerbstabelle

Beanspruchungsplan Situation 1:500 Beanspruchungsplan Situation 1:500

Abschnitt TLausen 402-25 C UVebersichtsplan Situation 1:5000

402-53 402-54 402-325

Situation Grenze Liestal/lausen - Saarbaum, 1:500

Situation Gramwontstrasse - Obere Brücke, 1:500

Situation Anschluss Saarbaun, 1:500

402-04 C Längenprofil Grenze Liestal/lausen -

Saarbaum, 1:1000/100

N

4O2-LT A

A02=AA A

1:100

A02-LE Obere Brücke, Längsschnitt,

Querverbindungen, 1:20, 1:10

4102-24 iypolzbrücken, 1:20

402-27 A Norwalpr voii 4022-14 Landexrwerb

3, I Grenze Liestal/lausen - Weldnatt,

Tandbe mess

ADZ-AS

ammontstbrasse » Obere Brücke,

402-46 11500, R 1:500 02-47 Situa

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