Liestal: Anschluss-Strasse T2 an N2 Altmarkt
Baulinien · Basel-Landschaft
Dokument
- Nummer
- 692
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- BUD GSK
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 23.02.1971
- In Kraft seit
- 23.02.1971
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Basel-Landschaft mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
RRB 692_1971.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.
3-4.70 -50. 000
Nr.
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft
692 “2%, Februar 1971 lies . vom ‚Isuaet., Aneohlusehruuen, Tin Werkplangenehvwigung I»
Gestützt auf den Bericht des Regierungsrates vom 20. Januar : 1970 sowie denjenigen der Strassenbaukowmission vom 22, Februar 1970 hat der Landrat mit Beschluss Nr. 1874 vom 19. März 1970 folgendes beschlossen:
l. Das vorgelegte Bauprojekt für die Neuanlage der änschlusstrasse T2 im Ergolztal
- Abschnitt Liestal: Altmarkt bis Gemeindegrenze Lausen
Ganzen Text zeigen
- Abschnitt Lausen: Gemeindegrenze Liestal bis "Saarbaum"
Lausen für den Vollausbau wit vier Fahrspuren wit einem Kostenvoranschlag von ®. 27 060 000.-- wird genehmigt.
2. Der erforderliche Kredit von r. 24 392 000.-- wirü bewilligt; Kostenvoranschlag für das Projekt mit vier Fahrspuren in der Höhe von Y. 27 060 000.-- abzüglich Y. 2 668 000.-- für bereits erworbenes Areal. Allfällige, nachgewiesene Lohn- und Materislpreisaufschläge über der Preisbasis 1. Januar 1970 werden genehmigt. Der Anschluss "Altmarkt" ist kreuzungsfrei zu erstellen.
3. Die gemäss Beschluss Nr. 200 am 19. Dezember 1963 genehwigten, mit der Inventar-Nr. 152 versehenen, generelleu Bauund Strassenlinienpläne, Register-Nr. 972-1, Gemweindegrenze Liestal bis "Saarbaum" Lausen werden aufgehoben und durch die folgenden, mit der Inventar-Nr. 132A versehenen, generellen Bau- und Strassenlinienpläne, Register-Nr. 972-114, Gemeiniegrenze Liestal bis "Saarbaum" Lausen ersetzt.
4. Die Projektpläne sowie die neuen Bau- und Strassenlinienpläne werden gemäss $ 40 des Gesetzes über die Inteignung von 19. Juni. 1950 und $ 37 des Baugesetzes vom 15. Juni 1967 während 30 Tagen auf den Geweindekanzleien Liestal und lausen öffentlich aufgelegt.
die Durchi
5, Soweit
en Grund und Boden sowlLe
den wuse, wird
sowle die neven Baur und Stras se 72: Abschnitt Liestal,
Die Projektp
3c
hlusstre
plöäne für die An
enze
tb Dausen, Geweind
bis Geweindenrenze Lausen und Abschni
40 des Gesetzes
aayb
=
lausen wurden & von 19. Juni 1950 una $ 37 des RBaugesetzes
hread 30 Tagen, d.h. vow 29. Juni 1970 bis
von 15. Juni 1967 w 30. Juli 1970 zuha der RBauverwaltung Liestal und der Geneindeverwaltung TLausen öf 25 vom 25. Juni 1970 publisie
den der Interessierten Grundeigentüner auf
anauflage wurde im Anisblatt Nr,
mtllch aufgelegt. Die Pl
rt. Die von der Neusnlage der An-
:n Grundeigentümer wurden Überdies
schlusstrasse W2 betroffen wit eingeschriebenen Brief der Baudirektion von 24. Juni 1970 auf die Planauflase aufwerksam gewacht. Gleichzeitig wurde ihnen bekanntgegeben, dass sie bis 30. Juli 1970 gegen die aufgelegten Pläne Einsprache erheben und ihre Torderungen für die zu ent-
eignenden Rechte einreichen Könnten.
II.
16 wurden innert der
Gegen die aufgelegten Projektp
beim 6 zwei und beim Gemeinderat
Auflage)
Forderunsesanmeldun
Lausen einunddreiss würden durch die Kom
eingereicht. Sämtlic
zur Behandlung von I hen gegen kantonale Strassenbauvor-
haben mit den bi oder deren Vertretern behandelt und
Aa
vom Regierungsre über entschieden, Gegen die Entschei
rates wurden innert der 1LO=-tigigen Frist Keine Be-
Regierung schwerden erhoben, Mit seinem Beschluss Ne. 239 vom 19, Jamver 1971 bat der
13
3%
ass növdlich des 12 areals eine Z Terrain der Fahrbshn ragende
ie
Grenzmauer zu erstellen sel, ohne
und Abschlussmauer
Böschung gegen das Land der Enteigneten.
Die vom Landrat genenmipten Bau- und Strassenlinienpläne sowie die Projektpläne und die im Verlaufe des Plangenehnigungsverfahrens abgeänderten Projektpläne sind als Werkpläne zu ge-
nehmigen.
‚ Nachdem sämtliche Einsprachen rechtskräftig entschieden sind, gilt das Plangenehmigungsverfahren als abgeschlossen urd das Tiefbauant ist zu beauftragen, die Forderungsanneldungen dem
Enteignungsgericht zur weiteren Behandlung einzureichen.
ı//: 1. Der Regierungsrat niumt davon Kenntnis, dass gegen seine Entscheide zur Behandlung der Einsprachen gegen das Ausbauprojekt der Anschlussstrasse T2, Abschnitt Lausen, Keine Beschwerden erhoben wurden.
2. Als Werkpläne werden genehuigt:
Abschnitt Liestal-Lausen, Anschluss Altwarkt E23 SSSeRrN I
549-09 549-07 549-08 549-10 549-11 549-12 549-153 549-14
549-15 549-16 549-17 549-18 549-20 549-19 549-01 549-21 549-22
Vebersichtsplan, 1:5000
Situation 1, Anschluss Altmarkt, 1:500 Situation 2, Anschluss Altmarkt, 1:500 Längenprofil, 1:1000/100
Querprofile 201 - 208, 1:100
Querprofile 209 - 220, 1:100
Längenprofil Rampe Waldenburg-Basel, 1:500/5 Länsgenprofil Rampe Waldenburg-Lausen, 1:500/50
Normalprofil Stammlinie, 1:50/10 Normalprofil Rampen, 1:50
Baulinienplan Anschluss Altmarkt, 1:1000 Landerwerbsplan Anschluss Altwarkt 1, 1:500 Ianderwerbsplan Anschluss Altmarkt 2, 1:500 Normalprofil Ergolzbrücken, 1:20 Landerwerbstabelle
Beanspruchungsplan Situation 1:500 Beanspruchungsplan Situation 1:500
Abschnitt TLausen 402-25 C UVebersichtsplan Situation 1:5000
402-53 402-54 402-325
Situation Grenze Liestal/lausen - Saarbaum, 1:500
Situation Gramwontstrasse - Obere Brücke, 1:500
Situation Anschluss Saarbaun, 1:500
402-04 C Längenprofil Grenze Liestal/lausen -
Saarbaum, 1:1000/100
N
4O2-LT A
A02=AA A
1:100
A02-LE Obere Brücke, Längsschnitt,
Querverbindungen, 1:20, 1:10
4102-24 iypolzbrücken, 1:20
402-27 A Norwalpr voii 4022-14 Landexrwerb
3, I Grenze Liestal/lausen - Weldnatt,
Tandbe mess
ADZ-AS
ammontstbrasse » Obere Brücke,
402-46 11500, R 1:500 02-47 Situa
ion Anschluss 5 baum, 1:500
erfahren als abgesc
it wirä be dem Entelenmun
cht die nert der Aufl Ingesangenen
Forderungsanmeldungen einzur
Mitteilung an Entelgmuneßsgericht Liestal
sstal
inderat Lausen
Geweind
Baudirektion (2)
roiber: