44/QP/25/0_Quartierplan Zum Park

Lärmempfindlichkeitsstufen · Muttenz

Dokument

Nummer
537
Art
Lärmempfindlichkeitsstufen
Gemeinde
Muttenz
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
19.04.2016
In Kraft seit
19.04.2016

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 0537

vom 19. April 2016

Gemeinde Muttenz, Quartierplanvorschriften "Zum Park" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Muttenz hat am 8. Dezember 2015 die Quartierplanvorschriften "Zum Park" beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Plan (Situation und Schnitt, 1:500). Die Quartierplanung umfasst die Parzellen Nrn. 707, 3208, 3209, 3255 und 3256 mit einer Gesamtfläche von 4‘552 m2. Als zulässige Nutzung sind 6‘500 m2 BGF festgelegt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 17. Februar 2016 unterbreitet der Gemeinderat Muttenz die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Erwägung: Die Genehmigung des Baubereichs für Nebenbauten entlang der St. Jakob-Strasse erfolgt unter Vorbehalt der entsprechenden Baulinienfestlegung durch den Kanton. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Name am 8. Dezember 2015 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Zum Park" werden im Sinne der Erwägung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 44/QP/25/0, 44/ZPS/1/17, (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung) und 44/QR/25/0 (Quartierplanreglement) versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: Gemeinderat Muttenz, 4132 Muttenz Abteilung Hochbau/Planung, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz 1, Postfach 332 Stierli + Ruggli, Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstr. 38, Postfach, 4415 Lausen Landeskanzlei (Publikation) BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion Der 2. Landschreiber: -