24/QP/2/0_Quartierplan Einkaufszentrum Schönthal

Baulinien · Füllinsdorf

Dokument

Nummer
2596
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Füllinsdorf
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
29.08.1972
In Kraft seit
29.08.1972

Karte

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4,71 - 650000 - 18

Nr.

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

2596 vom 29. August 1972

Füllinsdor£

A. Die Einwohnersemeindeversammlung Füllinsdorf hat an 14, Dezember 1971 die Quartierplanung Finkaufszentrum "Schönthal" - bestehend aus Quartierplan und dazugehörenden Reglement - beschlossen. Der Quartierplan Einkaufszentrum "Schönthal" sieht eine maximal zulässige Nutzfläche von 7630 m2 vor. Davon werden ca. 000 m? als Verkaufsfläche genutzt. Die übrige Nutzfläche teilt sich in Dienstleistunssbetriebe (Fost, Bank u.ä.), Restaurants, Büros samt Nebenräumen und Wohnungen sowie für Parkplätze auf. Nie erforder-

lichen 452 Parkplätze sind unter- und oberirdisch vorgesehen. B. Die öffentliche Auflage für die Quartierplanunr fand

vom 3. Januar bis 1, Februar 1972 statt. Die Publikation erfolrte im Amtsblatt Nr. 52 vom 30. Dezember 1971 und im Pu-

Ganzen Text zeigen

bliaktionsarran fer Gemeinte Füllinsdort Nr. 25 vom 31. Dezember 1971, Vio Grundeirentümer wurden mittels einreschrie-

benem Brief (Postauittung) vom 12. Januar 1972 auf die Planauflare aufmerksam gemacht (die Finsprachefrist wurde für die betroffenen Grundeigentümer bis 15. Tebruar 1972 verlängert\ Innert der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.

C. Mit Schreiben vom 11. August 1972 ersucht der Gemeinderat Füllinsdorf um die regierungsrätliche Genehmisung der

uartierplanung Einkaufszentrum "Schönthal". h2 w) ‚, Der Regierunssrat zieht in Erwägung: I,

Die der Genehmigung vorausgehende Veberprüfungsbefugnis beschränkt sich laut 8 3 Absatz 2 des Baugesetzes auf

äie Rechtmässiskeit und auf eine Ermessenskontrolle aus Grün-

den der Regionalplanung.

rolle der be-

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nichts einzuwenden.

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://: 1, Gestützt auf & 3 Absatz Bau-

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hanunaz "Schönthal" enend sind Sie mit den Tnventarnumnern eu /SP/2/O (werbiorggae y di’ (Auar

planrexlement) und u PIdl2, (Zonennlan!

rung) versehenen Quartiernläne und -rerlemente.

3, Nie Ziffern 1 und 2 diesen Beschlusses sind we-

stützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für

den sierungsrat des Kantons Basel-Landschaft

im Amtsblatt zu veröffentlichen.

schaft Migros Rasel, Untere ascı, vertreten durch f, Direktor

olfgansstrasse 14,

pdschaftliche Kantonalbank Liestal,

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der 2, Landschreiber:

1.