52/gBS/0/5_Mutation Krummeneichstrasse

Baulinien · Pratteln

Dokument

Nummer
1893
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Pratteln
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
11.12.2018
In Kraft seit
11.12.2018

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2018-1893

vom 11. Dezember 2018

Gemeinde Pratteln, Mutation «Krummeneichstrasse» zum Baulinienplan vom 20. Juni 1925 1.

Erläuterungen

A. Der Gemeinderat Pratteln hat gestützt auf § 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) am 18. September 2018 die Mutation «Krummeneichstrasse» zum Baulinienplan vom 20. Juni 1925 beschlossen. Es handelt sich dabei um die Bereinigung (Strassenverlegung um 1960) und Anpassung der Strassenbaulinie an die heutigen Verhältnisse. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 13. November 2018 unterbreitet der Gemeinderat Pratteln den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

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2.

Beschlüsse

://:

1. Die vom Gemeinderat Pratteln am 18. September 2018 beschlossene Mutation «Krummeneichstrasse» zum Baulinienplan vom 20. Juni 1925 wird gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 52/gBS/0/5 (Mutation «Krummeneichstrasse» zum Baulinienplan vom 20. Juni 1925) versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Pratteln, 4133 Pratteln – Jermann Ingenieure + Geometer AG, Altenmatteweg 1, 4144 Arlesheim – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: