51/ZPS/2/7_Quartierplan Nespelmattweg

Nutzungsplan · Pfeffingen

Dokument

Nummer
1894
Art
Nutzungsplan
Unterart
Zonenplan
Gemeinde
Pfeffingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
11.12.2018
In Kraft seit
11.12.2018

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2018-1894

vom 11. Dezember 2018

Gemeinde Pfeffingen, Quartierplanvorschriften «Nespelmattweg» 1.

Erläuterungen

A. Der Gemeinderat Pfeffingen hat im vereinfachten Verfahren im Sinne von § 42 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) am 13. August 2018 die Quartierplanvorschriften «Nespelmattweg» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Quartierplan. Die Quartierplanung umfasst die Parzellen Nrn. 129 mit einer Gesamtfläche von 2‘005 m2. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2019 unterbreitet der Gemeinderat Pfeffingen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete und beurkundete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde gleichzeitig bei der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.

Beschlüsse

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1. Die vom Gemeinderat Pfeffingen am 13. August 2018 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Nespelmattweg» werden gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 51/QP/3/0, 51/ZPS/2/7, 51/LES/1/1 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung und zum Lärmempfindlichkeitsstufenplan) und 51/QR/3/0 (Quartierplanreglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Pfeffingen, 4148 Pfeffingen – Planteam S AG, Zeughausgasse 33, 4410 Liestal – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: