57/BSP/18/0_Bau- und Strassenlinienplan Ringelflueweg

Baulinien · Rothenfluh · Aufgehoben am 18.08.2020

Dokument

Nummer
10
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Rothenfluh
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
08.01.2019
In Kraft seit
08.01.2019
Aufgehoben
18.08.2020

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2019-10

vom 8. Januar 2019

Gemeinde Rothenfluh, Bau- und Strassenlinienplan «Ringelflueweg» 1.

Erläuterungen

A. Der Gemeinderat Rothenfluh hat gestützt auf § 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) am 27. August 2018 den Bau- und Strassenlinienplan «Ringelflueweg» beschlossen. Es handelt sich dabei um die erstmalige Ausscheidung von Bau- und Strassenlinien. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2018 unterbreitet der Gemeinderat Rothenfluh den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

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2.

Beschlüsse

://:

1. Der vom Gemeinderat Rothenfluh am 27. August 2018 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan «Ringelflueweg» wird gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 57/BSP/18/0 (Bau- und Strassenlinienplan «Ringelflueweg») versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Rothenfluh, 4467 Rothenfluh – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: