06/QP/11/0_Hofmatt

Baulinien · Arlesheim

Dokument

Nummer
2429
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Arlesheim
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
28.07.1992
In Kraft seit
28.07.1992

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kanton Basel-Landschaft

Nr. 2429 vom 28. Juli 1992

Gemeinde Arliesheim, Quartierplanvorschriften "Hofmatt"

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim hat am 23. Oktober 1992 die Quartierplanvorschriften "Hofmatt" beschlossen. Diese bestehen aus dem Quartierplanreglement (QR) und dem Quartierplan (QP, 3 Teilpläne sowie Anhang 1 und 2).

B. Einsprachen sind keine eingegangen.

c Die öffentliche Urkunde über den Quartierplanvertrag "Hofmatt" wurde am 17. Juni 1992 allseitig bei der Bezirksschreiberei Arlesheim unterzeichnet.

Das auf Antrag des Gemeinderates Arlesheim durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Aufgrund des Prüfungsergebnisses und gestützt auf $ 3 Absatz 2 Baugesetz beschliesst der Regierungsrat folgendes:

Ganzen Text zeigen

://: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 23. Oktober 1991 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Hofmatt" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 6/QP/11/0, 6/2P/2/5 (Quartierpläne 1,2,3 und Anhang 1,2), 6/QR/11/0 (Quartierplanreglement),

versehenen Exemplare der Pläne und des

Reglementes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Arlesheim, 4144 Arlesheim - Gass und Hafner, Gellertpark 12, 4006 Basel - Kreisgeometerbüro Arlesheim, Domplatz 9, 4144 Arlesheim - Landeskanzlei (Publikation) - Amt für Liegenschaftsverkehr - Tiefbauamt - Vermessungsant - Bauinspektorat - Amt für Orts- und Regionalplanung (10) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: