06/QP/2/19_Ortskern

Baulinien · Arlesheim

Dokument

Nummer
825
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Arlesheim
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
03.06.2003
In Kraft seit
03.06.2003

Karte

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft Nr. 825 vom 3. Juni 2003

Gemeinde Arlesheim, Mutation Nr. 16 zum Quartierplan Ortskern

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim hat am 26. Februar 2003 die Mutation Nr. 16 zum Quartierplan Ortskern beschlossen. Die Mutation besteht aus 2 Teilplänen. Sie soll eine zeitgemäss Ueberbauung ermöglichen.

B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 14. April 2003 unterbreitet der Gemeinderat Arlesheim die Mutation zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

/E 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 26. Februar 2003 beschlossene Mutation Nr. 16 zum Quartierplan Ortskern wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

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2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 06/QP/2/19 (Mutation Nr. 16 zum Quartierplan Ortskern) versehenen Exemplare der Pläne.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Gemeinderat Arlesheim, 4144 Arlesheim

- Jermann Ingenieure + Geometer AG, Hauptstr. 90, 4102 Binningen - Landeskanzlei (Publikation)

- Amt für Liegenschaftsverkehr

- Bauinspektorat

- Vermessungs- und Meliorationsamt - Amt für Raumplanung (8)

- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreibers