06/QP/29/0_Stollenrain West
Baulinien · Arlesheim
Dokument
- Nummer
- 1338
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Arlesheim
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 04.09.2018
- In Kraft seit
- 04.09.2018
Karte
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2018-1338
vom 4. September 2018
Gemeinde Arlesheim, Quartierplanvorschriften «Stollenrain West» 1.
Erläuterungen
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim hat am 25. Oktober 2018 die Quartierplanvorschriften «Stollenrain West» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Quartierplan. Die Quartierplanung umfasst die Parzelle Nr. 1426 mit einer Gesamtfläche von 8‘182 m2. Als zulässige Nutzung sind 3‘275 m2 BGF festgelegt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 21. März 2018 unterbreitet der Gemeinderat Arlesheim die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete und beurkundete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde mit Schreiben vom 10. August 2018 beim Regierungsrat eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.
Beschlüsse
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1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 25. Oktober 2017 beschlossenen Quartierplanvorschriften „Stollenrain West“ werden gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 06/QP/29/0, 06/ZPS/3/4 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung) und 06/QR/29/0 (Quartierplanreglement) versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Arlesheim, 4144 Arlesheim – PLANAR AG für Raumentwicklung, Rigistrasse 9, 8006 Zürich – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: