65/QP/7/0_Quartierplan "Untere Mühle"

Lärmempfindlichkeitsstufen · Therwil

Dokument

Nummer
488
Art
Lärmempfindlichkeitsstufen
Gemeinde
Therwil
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
09.03.2004
In Kraft seit
09.03.2004

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft Nr. 488 vom 9. März 2004

Gemeinde Therwil, Quartierplanvorschriften "Untere Mühle"

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Therwil hat am 17. September 2003 die Quartierplanvorschriften "Untere Mühle" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Überbauung, mit der ein Neubau ins Ensemble der "Unteren Mühle" integriert wird.

B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2003 unterbreitet der Gemeinderat Therwil den obgenannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formell-rechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Materiell-rechtlich ist Folgendes zu bemerken:

Mit den vorliegenden Bestimmungen sollen im Bereich der geschützten Bauten die Grundsätze über die Gestaltung der Dachlandschaft im Ortskern umgesetzt werden. Der Regierungsrat macht insbesondere bezüglich $ 5 Absatz 8 des Quartierplanreglementes darauf aufmerksam, dass sich Dachflächenfenster mit mehr als 0.30 m2 und die Mischung unterschiedlicher Dachelemente auf derselben Dachfläche störend auf die Dachlandschaft auswirken. Deshalb sind unter anderem Dachflächenfenster mit Dachaufbauten auf der gleichen Dachfläche nicht zulässig.

Im Weiteren sind im Quartierplanreglement keine Bestimmungen zum Uferschutzbereich enthalten. Es wird davon ausgegangen, dass dort grundsätzlich $ 6 Absatz 1 des Quartierplanreglementes massgebend ist.

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Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf $ 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

IE 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Therwil am 17. September 2003 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Untere Mühle" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 65/QP/7/O und 65/TZPS/7/2 (Quartierplan Nr. 1 und Nr. 2) sowie 65/QR/7/O (Quartierplanreglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Gemeinderat Therwil, 4106 Therwil

- Burckhardt + Partner AG, Dornacherstrasse 210, 4002 Basel - Landeskanzlei (Publikation)

Bau- und Umweltschutzdirektion - Amt für Liegenschaftsverkehr

- Amt für Raumplanung (6) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der. Landschreiber: