19/LES/1/1_Mutation Perimeter ZPS
Lärmempfindlichkeitsstufen · Diegten
Dokument
- Nummer
- 1742
- Art
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Gemeinde
- Diegten
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 12.12.2017
- In Kraft seit
- 12.12.2017
Karte
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Dateien
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2017-1742
vom 12. Dezember 2017
Gemeinde Diegten, Mutation „Perimeter ZPS“ zum Zonenplan Siedlung 1.
Erläuterungen
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Diegten hat am 20. Juni 2017 die Mutation „Perimeter ZPS“ zum Zonenplan Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um kleine Anpassungen der Bauzone an die tatsächlichen Gegebenheiten. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 17. August 2017 unterbreitet der Gemeinderat Diegten den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
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2.
Beschlüsse
://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Diegten am 20. Juni 2017 beschlossene Mutation „Perimeter ZPS“ zum Zonenplan Siedlung wird gestützt auf § 2 Raumplanungsund Baugesetz genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 19/ZPS/2/1, 19/ZPL/1/5 und 19/LES/1/1 (Mutation „Perimeter ZPS“ zum Zonenplan Siedlung, zum Zonenplan Landschaft und zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare der Pläne. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Diegten, 4457 Diegten – Jermann Ingenieure + Geometer AG, Altenmatteweg 1, 4144 Arlesheim – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Der Landschreiber: