19/LES/1/1_Mutation Perimeter ZPS

Lärmempfindlichkeitsstufen · Diegten

Dokument

Nummer
1742
Art
Lärmempfindlichkeitsstufen
Gemeinde
Diegten
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
12.12.2017
In Kraft seit
12.12.2017

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2017-1742

vom 12. Dezember 2017

Gemeinde Diegten, Mutation „Perimeter ZPS“ zum Zonenplan Siedlung 1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Diegten hat am 20. Juni 2017 die Mutation „Perimeter ZPS“ zum Zonenplan Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um kleine Anpassungen der Bauzone an die tatsächlichen Gegebenheiten. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 17. August 2017 unterbreitet der Gemeinderat Diegten den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

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2.

Beschlüsse

://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Diegten am 20. Juni 2017 beschlossene Mutation „Perimeter ZPS“ zum Zonenplan Siedlung wird gestützt auf § 2 Raumplanungsund Baugesetz genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 19/ZPS/2/1, 19/ZPL/1/5 und 19/LES/1/1 (Mutation „Perimeter ZPS“ zum Zonenplan Siedlung, zum Zonenplan Landschaft und zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare der Pläne. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Diegten, 4457 Diegten – Jermann Ingenieure + Geometer AG, Altenmatteweg 1, 4144 Arlesheim – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Der Landschreiber:

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