45/LES/2/2_Mutation Baumgartenareal
Lärmempfindlichkeitsstufen · Niederdorf
Dokument
- Nummer
- 369
- Art
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Gemeinde
- Niederdorf
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 18.03.2014
- In Kraft seit
- 18.03.2014
Karte
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RRB_0369_20140318_OPSteb_NiederdorfBaumgartenarealZonenvorschriften_GK38877.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 0369
vom 18. März 2014
Gemeinde Niederdorf, Mutation „Baumgartenareal“ zu den Zonenvorschriften Siedlung A. Die Einwohnergemeindeversammlung Niederdorf hat am 17. September 2013 die Mutation „Baumgartenareal“ zu den Zonenvorschriften Siedlung beschlossen. Es handelt sich dabei um die Umzonung einer gemeindeeigenen Parzelle von der Zone für öffentliche Werke und Anlagen mit der Zweckbestimmung „Zivilschutz, Feuerwehr, Werkhof“ in die Wohn- und Geschäftszone WG3 und die Überlagerung des Areals mit einer Gefahrenzone wegen Überschwemmungsgefahr. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 6. November 2013 unterbreitet der Gemeinderat Niederdorf den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Niederdorf am 17. September 2013 beschlossene Mutation „Baumgartenareal“ zu den Zonenvorschriften Siedlung wird genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 45/ZPS/2/3 und 45/LES/2/2 (Mutation „Baumgartenareal“ zum Zonenplan Siedlung und zum LärmEmpfindlichkeitsstufenplan) und 45/ZRS/2/2 (Mutation zum Zonenreglement Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
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Verteiler: - Gemeinderat Niederdorf, 4435 Niederdorf - Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil - Landeskanzlei (Publikation) - BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität - BUD, Bereich Umwelt und Energie - BUD, Bereich Immobilien - BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung - Basellandschaftliche Gebäudeversicherung - Bau- und Umweltschutzdirektion
Die 2. Landschreiberin
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N:\Lka\Wp\Rrb_archiv\2014\03-18\BUD\2014-0369-RBB_QP-Niederdorf-Baumarten.docx