30/ZPS/2/6_Zonenplan Siedlung Mutation Reservoirweg
Nutzungsplan · Hölstein · Aufgehoben am 19.04.2011
Dokument
- Nummer
- 377
- Art
- Nutzungsplan
- Unterart
- Zonenplan
- Gemeinde
- Hölstein
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 18.03.2003
- In Kraft seit
- 18.03.2003
- Aufgehoben
- 19.04.2011
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft Nr. 377 vom 18. März 2003
Gemeinde Hölstein, Bau- und Strassenlinienplan "Reservoirweg" und Mutation zum Strassennetzplan Siedlung sowie zum Zonenplan Siedlung
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Hölstein hat am 18. November 2002 den Bauund Strassenlinienplan "Reservoirweg" und die damit verbundene Mutation zum Strassennetzplan Siedlung und zum Zonenplan Siedlung beschlossen. Die bisher vorgesehene Erschliessung war als Ringstrasse geplant. Neu soll eine Stichstrasse mit Wendeplatz erstellt werden. Damit können die Grundstücke im Sinne der haushälterischen Bodennutzung besser überbaut werden.
B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 3. Februar 2003 unterbreitet der Gemeinderat Hölstein den Bau- und Strassenlinienplan zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:
dk 1. Der von der Einwohnergemeindeversammiung am 18. November 2002 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Reservoirweg" und die damit verbundene Mutation zum Strassennetzplan Siedlung und zum Zonenplan Siedlung werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
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2. Gleichzeitig wird der frühere Bau- und Strassenlinienplan "Reservoirweg" vom 10. Oktober 1972 (Inventarnummer 30/eBS/14/0) aufgehoben.
3. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 30/BSP/44/0 (Bau- und Strassenlinienplan "Reservoirweg") sowie 30/SPS/2/4 und 30/ZPS/2/6 (Mutation "Reservoirweg" zum Strassennetzplan Siedlung und zum Zonenplan Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne.
4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler:
- Gemeinderat Hölstein, 4434 Hölstein
- Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil - Geoprat AG, Rührbergweg 7, 4133 Pratteln
- Landeskanzlei (Publikation)
Amt für Liegenschaftsverkehr Bauinspektorat
Vermessungs- und Meliorationsamt Amt für Raumplanung (10)
Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreibers