47/ZPS/3/1_Mutation im Gebiet Breite
Nutzungsplan · Oberdorf (BL)
Dokument
- Nummer
- 356
- Art
- Nutzungsplan
- Unterart
- Zonenplan
- Gemeinde
- Oberdorf (BL)
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 17.03.2009
- In Kraft seit
- 17.03.2009
Karte
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RRB356_20090317_OPSt_Oberdorf_ZVS Mutation Gebiet Breite.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 356
vom 17. März 2009
Gemeinde Oberdorf, Mutation "Breite" zu den Zonenvorschriften Siedlung und zum Strassennetzplan Siedlung A. Die Einwohnergemeindeversammlung Oberdorf hat am 22. Oktober 2008 die Mutationen "Breite" zu den Zonenvorschriften Siedlung und zum Strassennetzplan beschlossen. Es handelt sich dabei um die Einzonung der bisherigen Nutzungszone gemäss § 19 Absatz 1 lit. f Raumplanungs- und Baugesetz in die Bauzone und eine Ergänzung zum Zonenreglement Siedlung. Die Einzonung umfasst ein Areal von 1,6 ha. Bedarf und Eignung sind nachgewiesen. Gleichzeitig werden der Strassennetzplan Siedlung und der Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan angepasst. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 27. Januar 2009 unterbreitet der Gemeinderat Oberdorf den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Oberdorf am 22. Oktober 2008 beschlossene Mutation "Breite" zu den Zonenvorschriften Siedlung, zum LärmEmpfindlichkeitsstufen-Plan und zum Strassennetzplan Siedlung werden genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 47/ZPS/3/1 und 47/LES/2/1 (Mutation "Breite" zum Zonenplan Siedlung und zum Lärm-EmpfindlichkeitsstufenPlan), 47/ZRS/4/2 (Mutation der §§ 8 und 9 des Zonenreglements Siedlung) und 47/SPS/2/6 (Mutation "Breite" zum Strassennetzplan Siedlung) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: Gemeinderat Oberdorf, 4436 Oberdorf Ingenieur- und Planungsbüro Stierli + Ruggli AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen Vermessungsbüro Schenk AG, Mühlemattstrasse 6, 4410 Liestal Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach Landeskanzlei (Publikation) Basellandschaftliche Gebäudeversicherung P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden M_R\Oberdorf\143 144 RRB_Einsprachen\RRB356_20090317_OPSt_Oberdorf_ZVS Mutation Gebiet Breite_GK32810.doc
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Der Landschreiber: W. Mundschin
P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden M_R\Oberdorf\143 144 RRB_Einsprachen\RRB356_20090317_OPSt_Oberdorf_ZVS Mutation Gebiet Breite_GK32810.doc