35/ZPL/2/1_Zonenplan Landschaft, Mutation Freihhaltezone
Nutzungsplan · Lampenberg
Dokument
- Nummer
- 1263
- Art
- Nutzungsplan
- Unterart
- Zonenplan
- Gemeinde
- Lampenberg
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 21.08.2018
- In Kraft seit
- 21.08.2018
Karte
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2018-1263
vom 21. August 2018
Gemeinde Lampenberg, Mutation „Freihaltezone“ zu den Zonenvorschriften Landschaft 1.
Erläuterungen
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Lampenberg hat am 22. November 2017 die Mutation „Freihaltezone“ zu den Zonenvorschriften Landschaft beschlossen. Es handelt sich dabei um eine nutzungsplanerische Umsetzung der Vorranggebiete Landschaft gemäss kantonalem Richtplan. Damit kommt die Gemeinde Lampenberg der Auflage des Regierungsratsbeschlusses Nr. 572 vom 2. Mai 2017 nach, die Zonenvorschriften Landschaft für das Gebiet „Egghübel / Räng“ gemäss den Planungsanweisungen von Objektblatt L3.2 (Vorranggebiet Landschaft) des kantonalen Richtplans zu überarbeiten. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 3. April 2018 unterbreitet der Gemeinderat Lampenberg den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.
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Beschlüsse
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1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Lampenberg am 22. November 2017 beschlossene Mutation „Freihaltezone“ zu den Zonenvorschriften Landschaft wird gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 35/ZPL/2/1 (Zonenplan Landschaft, Mutation Freihaltezone) und 35/ZRL/2/1 (Zonenreglement Landschaft, Mutation Freihaltezone) versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Lampenberg, 4432 Lampenberg – Jermann Ingenieure + Geometer AG, Altenmattweg 1, 4144 Arlesheim – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: