14/eBS/14/0_Endgültiger Bau- und Strassenlinienplan "Im Erlisacker"

Baulinien · Bottmingen

Dokument

Nummer
1354
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Bottmingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
25.04.1958
In Kraft seit
25.04.1958

Karte

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Text

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

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aprocher ni? vb er trotzdem weite treffen seines Gegenberichtes bis zum 16, Januar 1958 werde anfenonnen, duss er die Binsprache zurückziehe. Da der Gosenbericht nicht singetwoffen ist, kann diese Rinsprachs als erladigt ange schen werden,

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$ 58, Abs. 1, des kantonalen Baugesetzes gibt den Gemeinden die 3, im Interesse der baulichen Entwicklung für ihr Gebiet Bau- und Strassenlirienpline aufzustellen, lrst mit der repierungsxütlichen Genehmigung erwachsen diese Pliine in Rechtskraft. Nach konstanter Praxic ist die dem Genchmizungsentschsid vorangehende Prüfung sowehl. eine fornelle als auch eine materielle,

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Dio Ziffern 1 und 2 dieses za veröffentlichen, Die © “a inien sind bei allen davon wunädbuch anzumerken. Der Gemeinder sorgt zu sein, dass die Anmeldung beim zustind örundbuchant Dinningon rechtzeitig erfolgt (8 66, Abs, T und 8 Douds Wegleitung von 10, Dezember 1943, imtoblatt Nr. 26 vom 23, Dozember 1943).

Iittellung an den Gemeinderat von Botiningen,

an das Grunähuchamt Binningen, an das kantonale Vermessunnsant, an lie Landeskanzlei,

an die kant, Planungsstelle (2), an die Baudirektion (2).

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