Familiengärten Im Grien

Lausen

Dokument

Nummer
37/TZRL/2/0
Gemeinde
Lausen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
26.05.1987
In Kraft seit
26.05.1987

Karte

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Text

Gemeinde Lausen

Teilzonenreglement Landschaft Familiengärten „Im Grien“

Exemplar Amt für Raumplanung Nachgeführtes Reglement 37 / TZRL / 2 / 0 Stand der Nachführung: RRB Nr. 1425 vom 26.05.1987

Gemeinde Lausen

Amt für Raumplanung Bearbeitet am: 24.02.2016/ jv

K ANTON B ASEL -L ANDSCHAFT

Teilzonenreglement Landschaft Familiengärten „Im Grien“

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Gemeinde Lausen

Teilzonenreglement Landschaft Familiengärten „Im Grien“

Die Spezialzone für Familiengärten samt zugehörigen Einrichtungen liegt ausserhalb des Baugebietes. Diese Zone ist in einzelne Areale aufgeteilt, ln welchen die nachstehend aufgeführten Nutzungen bzw. Anlagen und Einrichtungen zugelassen werden. Weitere oder zweckfremde Nutzungen und Anlagen sind nicht gestattet. Wird auf die Realisierung der Familiengärten verzichtet oder muss die realisierte Anlage aus irgendwelchen Gründen wieder entfernt werden, so gilt die Spezialzone als aufgehoben und untersteht wiederum den gesetzlichen Bestimmungen des Land- und Forstwirtschaftsgebietes. In diesem Falle ist das Areal wieder so herzurichten, dass es landwirtschaftlich genutzt werden kann. Es gelten folgende Bestimmungen: a) Pro Gartengrundstück ist nur 1 Gartenhäuschen (Kleinbaute) zuIässig. Für diese Kleinbaute ist das Baubewilligungsverfahren gemäss § 23, Abs. 2 VVO BauG an den Gemeinderat notwendig. b) Bauvorschriften für die Gartenhäuschen: -

Gebäudegrundfläche max. 10 m2 inkl. Sitzplatz; Dachvorsprünge max. 0.6 m Unterkellerung nicht zulässig (Fahrnisbauten) ; Keine Feuerungsanlagen; Pult- oder Satteldach mit 5 – 12o Dachneigung; Gebäudehöhe (First) max 2.5 m über gew. Terrain; Umfassungswände mit sichtbarer Holzverschalung, Naturfarben; Bedachung in braunem Material (Welleternit, Ziegel, Schiefer); Verwendung von Blech, Skobalit und ähnlichen Materialien nicht zulässig.

Die Bauten in der Spezialzone für Familiengärten gelten als Fahrnisbauten und dürfen nicht zu Wohn- und Schlafzwecken im Sinne einer Wochenendhauszone verwendet werden. Die Abgrenzung der AnIage durch Maschendrahtzaun ist mit standortüblichen Gehölzen und Pflanzen zu durchgrünen. Weitere Bestimmungen von privat-rechtlicher Art sind in die Familien-Gartenordnung aufzunehmen. Der Gemeinderat kann weitere Auflagen im Bewilligungsverfahren festlegen. Integrierender Bestandteil dieses Teillandschaftsplanes ist die Familiengartenordnung. Diese bedarf der Zustimmung des Gemeinderates. Für allfällige Aenderungen ist ebenfalls die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.

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Teilzonenreglement Landschaft Familiengärten „Im Grien“

Gemeinde Lausen

BESCHLÜSSE Beschluss des Gemeinderates: 13.1.1987 Beschluss der Gemeinde- Komission: 2.2.1987 Beschluss der Gemeindeversammlung: 11.2.1987 Referendumsfrist: 13.3.1987 Urnerabstimmung: — Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr. 7 vom 19.2.87 Planauflage vom 23.2 – 24.3.1987

Namens des Gemeinderates Der Präsident

Der Gemeindeschreiber

Sig.

Sig.

Vom Regierungsrat des Kantons BaselLandschaft genehmigt mit Beschluss Nr. 1425 vom 26. Mai 1987

Publikation des Regierungsratsbeschlusses Im Amtsblatt Nr. 22 vom 4 Juni 1987

Der 2. Landschreiber:

Sig.

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