16/BSP/24/1_Quartierplan Brühlmatten
Baulinien · Bubendorf
Dokument
- Nummer
- 2221
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Bubendorf
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 30.06.1992
- In Kraft seit
- 30.06.1992
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Bubendorf mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
RRB_2221_19920630.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.
183.80 140.000
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 222] vom 30. Juni 1992
Gemeinde Bubendorf, Quartierplanvorschriften "Brühlmatten",
Aenderung des Zonenplanes Siedlung und des Bau- und Stras-
senlinienplanes "Gewerbestrasse"
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf hat am 25. Februar 1992 die Quartierplanvorschriften "Brühlmatten" und die damit verbundenen Mutationen des Zonenplanes Siedlung und des Bau- und Strassenlinienplanes "Gewerbestrasse" [teilweise Aufhebung des Trottoirs bzw. neue Fussgängerzone] beschlossen. Die Quartierplanvorschriften "Brühlmatten" bestehen aus dem Quartierplanreglement [QR] und dem Quartierplan [QP].
B. Ein Referendum wurde nicht ergriffen. Es sind keine
Ganzen Text zeigen
Einsprachen eingegangen.
c. Für die architektonische und städtebauliche Prüfung solcher Planungen hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium, die "Kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen", eingesetzt. An ihren Sitzungen vom 21. Mai 1991 und 16. August 1991 hat diese Kommission die Quartierplanung "Brühlmatten" behandelt. Das Resultat der Kommissionsberatungen sowie die Ergebnisse weiterer Abklärungen wurden dem Gemeinderat Bubendorf durch die federführende Dienststelle [Amt für Orts- und Regionalplanung] bekanntgegeben.
Das auf Antrag des Gemeinderates Bubendorf durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten
verwiesen.
Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf 5 3 Absatz 2 BauG beschliesst der Regierungsrat folgendes:
ı//: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf am 25. Februar 1992 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Brühlmatten" sowie die damit verbundenen Mutationen des Zonenplanes Siedlung und des Bau- und Strassenlinienplanes "Gewerbestrasse" [teilweise Aufhebung des Trottoirs bzw. neue Fussgängerzone] werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit der Inventarnumner 16/QP/4/0 [Quartierplan "Brühlmatten"], 16/OR/4/0 [Quartierplanreglement "Brühlmatten"], 16/ZPS/1/ 34 [Mutation des Zonenplanes Siedlung] und 16/BSP/24/1 [Mutation des Bau- und Strassenlinienplan "Gewerbestrasse"] versehenen Exemplare
des Mutationsplanes.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt
zu veröffentlichen.
Verteiler: - Gemeinderat Bubendorf, 4416 Bubendorf
- Architekturbüro W. Buess, Hauptstrasse 8, 4450 Sissach
- Landeskanzlei [Publikation]
- Tiefbauamt
- Bauinspektorat
- Amt für Liegenschaftsverkehr
- Amt für Umweltschutz und Energie
- Bau- und Umweltschutzdirektion Rechtsabteilung und Abteilung Oeffentlicher Verkehr
- Amt für Orts- und Regionalplanung [12]
- Bau- und Umweltschutzdirektion [2] Der Lanäschreiber;