16/BSP/29/2_Bau- und Strassenlinienplan "Langgarbenstrasse" Mutation 2017

Baulinien · Bubendorf

Dokument

Nummer
965
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Bubendorf
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
19.06.2018
In Kraft seit
19.06.2018

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2018-965

vom 19. Juni 2018

Gemeinde Bubendorf, Mutation 2017 zum Bau- und Strassenlinienplan "Langgarbenstrasse" 1.

Erläuterungen

A. Der Gemeinderat Bubendorf hat gestützt auf § 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) am 7. November 2017 die Mutation 2017 zum Bau- und Strassenlinienplan "Langgarbenstrasse" beschlossen. Es handelt sich dabei um die Neufestlegung und Anpassung von Bau- und Strassenlinien im Bereich der Langgarben-, Linden- und Erlenstrasse. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 4. April 2018 unterbreitet der Gemeinderat Bubendorf den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.

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Beschlüsse

://:

1. Die vom Gemeinderat Bubendorf am 7. November 2017 beschlossene Mutation 2017 zum Bau- und Strassenlinienplan "Langgarbenstrasse" wird gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 16/BSP/29/2, 16/gBS/4/6, 16/BSP32/1 und 16/BSP/38/1 (Mutation zu den Bau- und Strassenlinienplänen "Langgarbenstrasse", "Weidstrasse - Erlenstrasse", "Tannenstrasse" und "Hintergasse") versehenen Exemplare des Plans. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Bubendorf, 4416 Bubendorf – Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Der 2. Landschreiber: