30/BSP/37/0_Baulinienplan "Neuhausweg"

Baulinien · Hölstein

Dokument

Nummer
2174
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Hölstein
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
30.08.1994
In Kraft seit
30.08.1994

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kanton Basel-Landschaft

Nr. 2174 vom 30. August 1994

Gemeinde Hölstein, Baulinienplan "Neuhausweq"

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Hölstein hat am 28. März 1994 den Baulinienplan "Neuhausweg" beschlossen.

B. Einsprachen sind keine eingegangen.

c. Das auf Antrag des Gemeinderates Hölstein (Schreiben vom 30. Juni 1994) durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf S 3 Absatz 2 des Baugesetzes beschliesst der Regierungsrat folgendes:

Ganzen Text zeigen

://: 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Hölstein am 28. März 1994 beschlossene Baulinienplan "Neuhausweg" wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 30/BSP/37/0 versehenen Exemplare des Planes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Hölstein, 4434 Hölstein - Ingenieurbüro Sutter, Hooland 10, 4424 Arboldswil

Kreisgeometerbüro Liestal/Waldenburg, Frenkendörferstr. 20, 4410 Liestal Landeskanzlei (Publikation)

Amt für Liegenschaftsverkehr Bauinspektorat

Tiefbauamt

Vermessungsamt

Amt für Orts- und Regionalplanung (6) (2 Archiv, ZD, OP, OK, ES)

Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Lanäschreiber:

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