31/BSP/20/1_Mutation BSP Zelgli-Gstaadmatt
Baulinien · Itingen
Dokument
- Nummer
- 222
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Itingen
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 28.01.1997
- In Kraft seit
- 28.01.1997
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 222 vom 28. Januar 1997
Gemeinde Itingen, Mutation Bau- und Strassenlinienplan Wüerlen im Bereich "Ergolzstrasse, Hasenacherweg”, Mutation Bau- und Strassenlinienplan Zelgli- Gstaadmatt und Strassennetzplan im Bereich "Sägeweg" sowie Mutation Zonenreglement Siedlung
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Itingen hat am 22. Oktober 1996 Aenderungen des Bau- und Strassenlinienplanes Wüerlen im Bereich "Ergolzstrasse, Hasenacherweg", des Bau- und Strassenlinienplanes Zeigli-Gstaadmatt und des Strassennetzplanes im Bereich "Sägeweg" sowie eine Änderung des Zonenreglementes Siedlung betreffend die Wahl von Planungskommissionsmitgliedern beschlossen.
B. Einsprachen sind keine eingegangen.
C. Das auf Antrag des Gemeinderates Itingen (Brief vom 19. Dezember 1996) durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf $ 3 Absatz 2 des Baugesetzes beschliesst der Regierungsrat folgendes:
Ganzen Text zeigen
:/1: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Itingen am 22. Oktober 1996 beschlossenen Aenderungen des Bau- und Strassenlinienplanes Wüerlen im Bereich "Ergolzstrasse, Hasenacherweg", des Bau- und Strassenlinienplanes Zelgli- Gstaadmatt und des Strassennetzplanes im Bereich "Sägeweg" sowie des Zonenreglementes Siedlung werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 31/BSP/19/1 (Mutation Bau- und Strassenlinienplan Wüerlen ), 31/BSP/20/1 (Mutation Bau- und Strassenlinienplan Zelgli-Gstaadmatt), 31/SPS/3/1 (Mutation Strassennetzplan) und 31/ZRS/3/2 (Mutation Zonenreglement Siedlung) versehenen Exemplare der Mutationspläne und des Mutationsreglementes.
. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler:
- Gemeinderat Itingen, 4452 Itingen
- Ingenieur- und Planungsbüro Stierli + Ruggli, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen - Vermessungsbüro Schenk AG, Amtshausgasse 5 ‚4410 Liestal
Landeskanzlei (Publikation)
Amt für Liegenschaftsverkehr
Amt für Orts- und Regionalplanung (12) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Rechtsmittelbelehrungen:
1.
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang dieses Entscheides an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausfertigung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Die angefochtene Verfügung oder der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.
Gegen diesen kommunalen Erlass oder Plan kann zur Überprüfung der Verfassungsmässigkeit innert 10 Tagen, vom Empfang dieses Entscheides an gerechnet, beim Verfassungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vier Ausfertigungen einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen.
Beschwerdeberechtigt sind nur Personen, die sich bereits am Einsprache- oder Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat beteiligt haben.
Der Landschreiber:
.
(Ch