59/BSP/6/1_Bau- und Strassenlinienplan Mutation Allmend Ost

Baulinien · Rünenberg

Dokument

Nummer
2911
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Rünenberg
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
29.11.1994
In Kraft seit
29.11.1994

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2911 vom 29. November 1994

Gemeinde Rünenberg, Mutation Bau- und Strassenlinienplan „Allmend Ost“

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Rünenberg hat am 25. August 1994

eine Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan „Allmend Ost“ beschlossen.

B. Einsprachen sind keine eingegangen.

©. Das auf Antrag des Gemeinderates Rünenberg vom 29. Oktober 1994 durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt.

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Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf $ 3 Absatz 2 BauG beschliesst der Regierungsrat folgendes:

N: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Rünenberg am 25. August 1994 beschlossene Mutation des Bau- und Strassenlinienplanes „Allmend

Ost“ wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 59/BSP/6/1 versehenen

Planexemplare.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler. - Gemeinderat Rünenberg, 4497 Rünenberg

Ingenieurbüro Blattner AG, Bischofsteinweg 15, 4450 Sissach - Kreisgeometerbüro Sissach,

Ebenrainweg 1, 4450 Sissach - Landeskanzlei (Publikation)

- Vermessungsamt

- Bauinspektorat - Amt für Orts- und Regionalplanung (6) 3% - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: