30/BSP/45/1_BSP Kirchgasse
Baulinien · Hölstein
Dokument
- Nummer
- 542
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Hölstein
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 19.04.2011
- In Kraft seit
- 19.04.2011
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 542
vom 19. April 2011
Gemeinde Hölstein, Bau- und Strassenlinienplan "Kirchgasse" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Hölstein hat am 23. November 2009 den Bauund Strassenlinienplan "Kirchgasse" beschlossen. Es handelt sich dabei um einen Neuerlass, welcher die Absichten der Zonenplanrevision und des revidierten Strassennetzplanes Siedlung berücksichtigt. Damit soll die bisherige Quartiererschliessungsstrasse bzw. Zufahrtsstrasse in eine Sammelstrasse umklassiert werden. B. Die gesetzlich vorgeschriebenen Verständigungsverhandlungen führten zum Rückzug der Einsprachen von 1. 2. C. Mit Schreiben vom 10. September 2010 unterbreitet der Gemeinderat Hölstein den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Da der gemeinderätliche Genehmigungsantrag zur Revision des Zonenplanes Siedlung und des damit verbundenen Strassennetzplanes wegen eines Stimmbürgerbegehrens noch nicht dem Regierungsrat unterbreitet werden konnte, fehlte die planungsrechtliche Grundlage zur Bearbeitung des vorliegenden Bau- und Strassenlinienplanes. Nachdem das Stimmbürgerbegehren abgelehnt worden ist, ist der Weg frei für die abschliessende Behandlung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 RBG vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Hölstein am 23. November 2009 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Kirchgasse" wird genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 30/BSP/48/0 und 30/BSP/45/1 (Bau- und Strassenlinienplan "Kirchgasse" und Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan "Neuweg, Gartenstrasse, Obermattweg, Dammstrasse Nord") versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: Gemeinderat Hölstein, 4434 Hölstein Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden E_L\Hoelstein\143 144 RRB_Einsprachen\RRB542_20110419_OPSt_Hölstein_BSP Kirchgasse_34861.doc
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Der Landschreiber: W. Mundschin
P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden E_L\Hoelstein\143 144 RRB_Einsprachen\RRB542_20110419_OPSt_Hölstein_BSP Kirchgasse_34861.doc