37/BSP/62/0_Baulinienplan Furlenbächli

Baulinien · Lausen

Dokument

Nummer
1362
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Lausen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
14.10.2008
In Kraft seit
14.10.2008

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RRB1362_20081014_OPGü_Lausen_Gewässer-BL_GK32185.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 1362

vom 14. Oktober 2008

Gemeinde Lausen, Baulinienplan "Furlenbächli" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Lausen hat am 12. März 2008 den Baulinienplan "Furlenbächli" beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung von Gewässerbaulinien entlang des verlegten Abschnittes des Furlenbächlis. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 31. Juli 2008 unterbreitet der Gemeinderat Lausen den obgenannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1.

Der von der Einwohnergemeindeversammlung Lausen am 12. März 2008 beschlossene Baulinienplan "Furlenbächli" wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2.

Massgebend sind die mit der Inventarnummer 37/BSP/62/0 versehenen Exemplare des Planes.

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3.

Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Lausen, 4415 Lausen - Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil - Landeskanzlei (Publikation) - Tiefbauamt - Vermessungs- und Meliorationsamt - Amt für Raumplanung (4) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber W. Mundschin

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