45/BSP/17/0_Waldbaulinienplan Stollten

Waldabstandslinien · Niederdorf

Dokument

Nummer
1024
Art
Waldabstandslinien
Gemeinde
Niederdorf
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
21.06.2005
In Kraft seit
21.06.2005

Karte

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1024 vom 21. Juni 2005

Gemeinde Niederdorf, Waldbaulinienplan "Stollen"

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Niederdorf hat am 16. März 2005 den Waldbaulinienplan "Stollen" beschlossen. Damit wird für die bereits überbauten Bauparzellen rund um das innerhalb des Baugebietes liegende Wäldchen der gesetzliche Waldabstand von 20 m reduziert. So kann die bestehende Bebauung zeitgemäss erweitert werden.

B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 9. Mai 2006 unterbreitet der Gemeinderat Niederdorf den Waldbaulinienplan "Stollen" zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Im übrigen weist der Regierungsrat die Gemeinde darauf hin, dass aus forstlicher und sicherheitstechnischer Sicht dringend die Pflege der Waldinsel in die Wege zu leiten ist. Dazu ist eine raumplanerische oder grundbuchliche Regelung des Zuganges zur Waldinsel notwendig. Diese könnte im Rahmen der gegenwärtig laufenden Ortsplanungsrevision erfolgen.

Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

4: 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Niederdorf am 16. März 2005 beschlossene Waldbaulinienplan "Stollen" wird genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt.

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2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 45/BSP/17/0 (Waldbaulinienplan "Stollen") versehenen Exemplare der Pläne.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Gemeinderat Niederdorf, 4435 Niederdorf

- Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil

- Kreisgeometerbüro Liestal / Waldenburg, Rheinstrasse 27, 4410 Liestal - Landeskanzlei (Publikation)

- Bauinspektorat

- Forstamt beider Basel Der Landschreiber: - Vermessungs- und Meliorationsamt

- Amt für Raumplanung (7) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Fin p) .