50/BSP/35/0_Waldbaulinienplan Messkammer Thal

Waldabstandslinien · Ormalingen

Dokument

Nummer
2173
Art
Waldabstandslinien
Gemeinde
Ormalingen
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
30.08.1994
In Kraft seit
30.08.1994

Karte

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Text

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kanton Basel-Landschaft

Nr. 2173 vom 30. August 1994

Gemeinde Ormalingen , Waldbaulinienplan "Messkammer Thal"

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Ormalingen hat am 29. Juni 1994 den Waldbaulinienplan "Messkammer Thal" beschlossen.

B. Einsprachen sind keine eingegangen.

C. Das auf Antrag des Gemeinderates Ormalingen

(Schreiben vom 16. August 1994) durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

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Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf S 3 Absatz 2 des Baugesetzes beschliesst der Regierungsrat folgendes:

://: 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Ormalingen am 29. Juni 1994 beschlossene Waldbaulinienplan "Messkammer Thal" wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 50/BSP/35/0 versehenen Exemplare des Planes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

Gemeinderat Ormalingen, 4466 Ormalingen Ingenieurbüro Holinger, Galmsstrasse 4, 4410 Liestal

Rohner, Jermann und Partner, Winterhalde 41, 4451 Wintersingen

Landeskanzlei (Publikation)

Amt für Liegenschaftsverkehr Bauinspektorat

Forstamt

Vermessungsamt

Amt für Orts- und Regionalplanung (6) (2 Archiv, ZD, OP, OK, ES)

Bau- und Umweltschutzdirektion (2)