31/BSP/17/0_Bau- und Strassenlinienplan "Dellenboden"
Baulinien · Itingen
Dokument
- Nummer
- 2098
- Art
- Baulinien
- Unterart
- Baulinien
- Gemeinde
- Itingen
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- RR
- Beschlossen
- 24.08.1993
- In Kraft seit
- 24.08.1993
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kanton Basel-Landschaft
Nr. 2098 vom 24. August 1993
Gemeinde Itingen, Bau- und Strassenlinienplan "Dellen-
boden"
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Itingen hat am 25. Mai 1993 den Bau- und Strassenlinienplan "Dellenboden" be-
schlossen. B. Einsprachen sind keine eingegangen. c Das auf Antrag des Gemeinderates Itingen durchge-
führte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten
verwiesen.
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Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf S 3 Absatz 2 des Baugesetzes beschliesst der Regierungsrat folgendes:
://: 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Itingen am 25. Mai 1993 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Dellenboden" wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 31/BSP/17/0 versehenen Exemplare des Planes.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt
zu veröffentlichen.
Verteiler:
Gemeinderat Itingen, 4452 Itingen Ingenieure und Raumplaner Stierli + Ruggli, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen Kreisgeometerbüro Sissach, Ebenrainweg 1, 4450 Sissach Landeskanzlei (Publikation)
Amt für Liegenschaftsverkehr Tiefbauamt
Vermessungsamt
Bauinspektorat
Amt für Orts- und Regionalplanung (5) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber:
Fhnöftel.