38/BSP/7/0_Baulinienplan "Schulweg"

Baulinien · Lauwil

Dokument

Nummer
379
Art
Baulinien
Unterart
Baulinien
Gemeinde
Lauwil
Kanton
Basel-Landschaft
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
08.02.1994
In Kraft seit
08.02.1994

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kanton Basel-Landschaft

Nr. 379 vom 8. Februar 1994

Gemeinde Lauwil, Baulinienplan "Schulweg"

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Lauwil hat am 23. November 1993 den Baulinienplan "Schulweg" beschlossen.

B. Einsprachen sind keine eingegangen.

c. Das auf Antrag des Gemeinderates Lauwil (Schreiben vom 21. Januar 1994) durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf $S 3 Absatz 2 Baugesetz beschliesst der Regierungsrat folgendes:

Ganzen Text zeigen

://: 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Lauwil am 23. November 1993 beschlossene Baulinienplan "Schulweg" wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 38/BSP/7/0 (Baulinienplan "Schulweg") versehenen Exemplare des Planes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

Gemeinderat Lauwil, 4426 Lauwil Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil Kreisgeometerbüro Liestal/wWaldenburg, Frenkendörferstrasse 20, 4410 Liestal Landeskanzlei (Publikation) Tiefbauant

Amt für Liegenschaftsverkehr Vermessungsamt

Bauinspektorat

Amt für Orts- und Regionalplanung (6) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Zandschreiber:

Finöteh